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  3. Landkreis Neu-Ulm: Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm erstmals unter 50: Wann kommen welche Lockerungen?

Landkreis Neu-Ulm
10.06.2021

Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm erstmals unter 50: Wann kommen welche Lockerungen?

Bleibt die Inzidenz im Kreis Neu-Ulm weiter unter 50, würde in vielen Bereichen die Testpflicht wegfallen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Im Landkreis Neu-Ulm lag die Corona-Inzidenz erstmals wieder unter 50. Bleibt das so, würde in vielen Bereichen die Testpflicht entfallen. Ein Überblick über mögliche neue Regeln.

Na endlich, denkt sich wohl der eine oder andere: Während rund um den Kreis Neu-Ulm ein Schwellenwert nach dem anderen unterschritten wird, blieb die Corona-Inzidenz im Landkreis lange Zeit über dem Wert von 50. Am Donnerstag, 10. Juni, aber meldet das Robert-Koch-Institut (RKI) nun einen Wert von 49,7. Wann kommen jetzt also die nächsten Lockerungen? Und welche Regeln gelten dann?

Die Menschen im Kreis Neu-Ulm müssen sich wie schon beim Schritt unter die 100 noch ein bisschen gedulden. Denn zu Lockerungen kommt es erst, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 bleibt. Sprich, wenn der Wert der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner bis Montag, 14. Juni, durchgehend unter 50 bleibt, ist der Weg frei für neue Regeln. Diese würden dann am übernächsten Tag, also am Mittwoch, 16. Juni, in Kraft treten.

Ein Durcheinander wie beim vergangenen Öffnungsschritt bei den 100, als - wie berichtet - noch eine neue Allgemeinverfügung vom bayerischen Gesundheitsministerium genehmigt werden musste, soll es nicht geben, versichert Kerstin Weidner, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes. Die neuen Regeln würden auf einen Schlag gelten.

Bleibt der Kreis Neu-Ulm weiter unter 50, kommen diese Lockerungen

Genau genommen würden dann unter anderem folgende neue Regeln im Kreis Neu-Ulm in Kraft treten:

Private Treffen sind weiterhin nur mit bis zu zehn Personen möglich. Allerdings ist dann egal, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Genesene und Geimpfte zählen hierbei weiter nicht mit. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen, Taufen oder sonstige private Feiern zu besonderen Anlässen wären ebenfalls weiter möglich: draußen mit 100 Menschen, drinnen mit 50 Menschen.

Gastronomie Restaurants dürfen weiterhin innen und außen von 5 bis 24 Uhr geöffnet haben. Reine Schankwirtschaften wie Bars dürfen hingegen nur den Außenbereich öffnen. Jedoch entfällt in beiden Fällen die Testpflicht. Bei der Hotellerie müssen Gäste nur noch bei der Anreise einen negativen Test vorweisen und nicht mehr alle 48 Stunden.

Kultur und Kinos Auch hier fällt die Testpflicht weg. Bei Open-Air-Veranstaltungen bleibt die Beschränkung der Personenanzahl auf bis zu 500 Gäste bestehen.

Schule Schülerinnen und Schüler werden in Präsenz unterrichtet - auch dann, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die zweimal wöchentlichen Tests bleiben. Auch die Maskenpflicht ab der 5. Jahrgangsstufe auf dem Gelände bleibt. Eine Ausnahme gibt es: Beim Schulsport müssen die Kinder und Jugendlichen keine Masken tragen.

Kindergarten In den Kindergärten und Krippen gilt eine ähnliche Regelung wie in den Schulen: Kinder können vor Ort im Regelbetrieb betreut werden. Gruppen dürfen sich jetzt auch wieder treffen und gemeinsam spielen.

Sport Alle Sportarten sind wieder komplett ohne Personenbeschränkungen erlaubt. Die Testpflicht fällt weg. In Sportstätten, wo kein Sport ausgeübt wird, muss Maske getragen werden.

Freizeit Solarien, Saunen, Thermen und Hallenbäder dürfen wieder öffnen. Besucher brauchen keinen negativen Corona-Test mehr vorzuweisen. Draußen entfällt auch die Maskenpflicht. Das heißt zum Beispiel für Zoos und Parks, dass Besucher auf dem Gelände keine Maske mehr tragen müssen. Öffnen dürfen jetzt auch Indoorspielplätze.

Nachtleben Bars, Klubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Im Alb-Donau-Kreis gelten ab Freitag schon wieder neue Regeln

Im benachbarten Alb-Donau-Kreis lag die Corona-Inzidenz am Donnerstag, 10. Juni, bereits den fünften Tag in Folge unter einem Wert von 35. Dort treten, wie bereits berichtet, schon am Freitag, 11. Juni, weitere Lockerungen in Kraft. Für Ulm gab das RKI am Donnerstag einen Wert von 30 an. Hier wurde der Schwellenwert den dritten Tag in Folge unterschritten. Bleibt das so, könnten auch dort am Sonntag, 13. Juni, die gleichen Lockerungen wie im Alb-Donau-Kreis gelten.

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