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Landkreis Neu-Ulm: Bundes-Notbremse greift: Neue Corona-Regeln im Kreis Neu-Ulm ab Samstag

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Bundes-Notbremse greift: Neue Corona-Regeln im Kreis Neu-Ulm ab Samstag

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    Im Landkreis Neu-Ulm hat die Corona-Inzidenz die 200er-Grenze überschritten.
    Im Landkreis Neu-Ulm hat die Corona-Inzidenz die 200er-Grenze überschritten. Foto: Kaya (Symbolbild)

    Zwar wurde beim Neu-Ulmer Landratsamt schon am Donnerstagvormittag registriert, dass im Kreisgebiet die Corona-Inzidenz erstmals wieder den Schwellenwert von 200 überschritten hat. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner bei 204,3. Doch zu diesem Zeitpunkt ging Behördensprecherin Kerstin Weidner davon aus, dass sich zunächst nichts an den bestehenden Regeln ändern würde. Doch es kam anders.

    Denn die am Mittwoch im Bundestag verabschiedete sowie am Donnerstag vom Bundesrat und Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier durchgewunkene "Bundes-Notbremse" tritt offensichtlich schon ab Samstag in Kraft, so Weidner. Eine entsprechende Meldung über den Bundesanzeiger sei wider Erwarten noch am Abend im Landratsamt eingetroffen.

    Einzelhandel: "Click & Collect" gilt im Kreis Neu-Ulm bereits ab Samstag

    Welche Änderungen im Detail daraus hervorgehen, konnte sie auf die Schnelle nicht herauslesen. Doch eines sei schon sicher - und das sei auch die gravierendste Veränderung im Vergleich zum Status Quo: Im Einzelhandel sei bereits ab Samstag nur noch "Click & Collect" erlaubt, also das Abholen zuvor bestellter Ware. Das hätte den Händlern im Kreis Neu-Ulm wahrscheinlich auch ohne die nun verabschiedete "Bundes-Notbremse" gedroht. Dann jedoch frühestens am Sonntag beziehungsweise am Montag, wenn die Geschäfte wieder geöffnet gewesen wären. Denn wäre gemäß der inzwischen veralteten Verordnung die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 geblieben, hätte der Einzelhandel ebenfalls umdenken müssen.

    Doch mit der "Bundes-Notbremse" ändert sich das jetzt. Diese sieht nämlich vor, dass der Schritt vom derzeit noch angewandten Modell "Click & Meet" zu "Click & Collect" bereits bei einer Inzidenz ab 150 erfolgt. Hier verschärft also die bundesweite Regelung die bisherigen Vorgaben in Bayern.

    Wo die "Bundes-Notbremse" im Vergleich zu den Bayern-Regeln lockerer wäre

    Es gibt aber auch Bereiche, wo die "Bundes-Notbremse" im Vergleich zu den bestehenden Regelungen im Freistaat lockerer sind. So zum Beispiel bei der nächtlichen Ausgangsbeschränkung, die zwar auch ab 22 Uhr gilt. Neu wäre aber, dass bis 24 Uhr Spaziergänge und Sport alleine erlaubt sind. Ob dem aber tatsächlich so kommt, dazu konnte Kerstin Weidner am Abend keine verlässlichen Angaben machen. Demnach soll der Freistaat wohl auch die Möglichkeit haben, die bundesweit beschlossenen Maßnahmen nochmal strikter zu fassen.

    Bei den Kontaktbeschränkungen würde die Situation nach aktuellem Stand hingegen unverändert bleiben. Ab einer 100er-Inzidenz dürfen sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.

    Was gilt in den Schulen im Kreis Neu-Ulm?

    Zum Bereich Schule konnte Weidner am Abend ebenfalls noch keine genauen Angaben machen. Eine Prüfung der Vorgaben und der daraus resultierenden Folgen soll am Freitag erfolgen. Doch hier zeichnet sich ab, dass die bundesweiten Vorgaben bedingt lockerer zu verstehen sind: Wo in Bayern aktuell der Wert von 100 für Veränderungen vorgesehen war, würde die „Bundesnotbremse“ erst ab einer Inzidenz von 165 greifen: Erst dann wäre Präsenzunterricht nicht mehr möglich und Schüler müssten sich wieder auf Homeschooling einstellen. Zwar sollen auch hier Ausnahmen für Abschlussklassen möglich sein. Welche Klassen damit gemeint sind, ist unklar.

    Dass diese Unklarheiten bei vielen Menschen, die derzeit auch beim Neu-Ulmer Landratsamt anrufen, um mehr über die neuen Regeln zu erfahren, "Frust" auslösen, kann die Behördensprecherin verstehen. Weidner bittet aber um Verständnis, dass sie und ihre Kollegen - beispielsweise beim Gewerbeamt - nicht immer genauere Auskünfte geben könnten. Denn manchmal ändert sich die Faktenlage binnen eines Tages - wie eben an diesem Donnerstag.

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