Neue Corona-Regeln im Kreis Neu-Ulm: Ab Montag gilt 3G-Pflicht im Innenbereich
Im Landkreis Neu-Ulm liegt die Corona-Inzidenz nun schon seit fünf Tagen über 35. Somit treten auch neue Regeln in Kraft.
In ganz Bayern treten am 23. August neue Corona-Regeln in Kraft. Das Bayerische Gesundheitsministerium hatte am 20. August die Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht: So gilt ab Montag in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die sogenannte 3G-Regel. Diese Regel trifft jetzt auch den Landkreis Neu-Ulm, das teilt das Landratsamt mit.
Neue Corona-Regeln für den Landkreis Neu-Ulm
Seit fünf Tagen, seit dem 18. August, bewegt sich die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm über der Marke von 35 je 100.000 Einwohner. Das heißt: Wer ab Montag, 23. August, sich in Innenbereichen bewegt, muss in vielen Fällen entweder vollständig gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sein. Kinder sind bis zu ihrem 6. Geburtstag allerdings von der Testplicht ausgenommen. Von der Testpflicht befreit sind auch Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden und dies nachweisen.
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