Seit knapp einer Woche gilt in Bayern die Ausgangsbeschränkung. Jeder sollte Kontakte zu anderen, mit denen er nicht zusammen in einer Wohnung lebt, „auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren“. Aus dem Haus dürfen Bürger nur aus „triftigen Gründen“. Das bayerische Innenministerium nennt mehrfach den Grundsatz: „Zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere kann und muss warten.“
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