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Kommunalwahl 2020: Die Wächter der Wahlzettel im Landkreis Neu-Ulm

Kommunalwahl 2020

Die Wächter der Wahlzettel im Landkreis Neu-Ulm

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    Auch dieses Jahr gibt es am Wahltag für die Wahlhelfer viel zu tun. Dieses Archivbild zeigt die Auszählung der Briefwahlscheine bei der Bundestagswahl vor sieben Jahren.
    Auch dieses Jahr gibt es am Wahltag für die Wahlhelfer viel zu tun. Dieses Archivbild zeigt die Auszählung der Briefwahlscheine bei der Bundestagswahl vor sieben Jahren.

    Für die meisten Bürger endet die eigene Beteiligung an der Kommunalwahl am 15. März an der Urne – wenn sie ihre Wahlscheine nicht schon per Briefwahl eingesandt haben. Doch für Hunderte Bürger aus dem Landkreis ist es damit nicht getan, denn sie wurden als Wahlhelfer berufen und müssen die Stimmzettel auswerten. Und für manch einen flatterte die Berufung eher unverhofft in den Briefkasten. Doch wie werden Wahlhelfer ausgesucht und wie freiwillig ist das Ehrenamt eigentlich?

    Kommunalwahl in Bayern: Jeder Wahlberechtigte kann berufen werden

    Das Wahlhelferamt ist ein Ehrenamt, allerdings bedeutet ehrenamtlich in diesem Zusammenhang nicht gleichzeitig freiwillig. Hans-Peter Maier ist Wahlsachbearbeiter im Landratsamt Neu-Ulm und erklärt, warum: „Jeder Wahlberechtigte kann grundsätzlich dazu berufen werden, Wahlhelfer zu sein.“ Alle wahlberechtigten Personen (in der Stadt Neu-Ulm etwa 44000 Bürger) sind zur Übernahme des Ehrenamts verpflichtet. In der Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern steht, dass Freiwillige bevorzugt ausgewählt werden sollen. Laut dem bayerischen Innenministerium sind vor allem Beamte aus dem öffentlichen Dienst dazu verpflichtet, bei der Wahl zu helfen. Sollten sich keine Freiwilligen melden, kann die Stadt Bürger berufen, indem beispielsweise Namen aus dem Telefonbuch herausgesucht werden und geprüft wird, ob es sich dabei um wahlberechtigte Bürger handelt.

    In der Stadt Neu-Ulm gibt es 550 Wahlhelfer

    Im Landkreis Neu-Ulm gibt es 63 Wahlbezirke in 17 Städten, Gemeinden und Märkten. Die Stadt Neu-Ulm habe den Bedarf an Wahlhelfern bereits gedeckt, sagt Maier. 550 Wahlhelfer wurden berufen und zur Kommunalwahl am 15. März und zu einer möglichen Stichwahl in 33 Urnenwahllokalen in Schichten eingeteilt. In Neu-Ulm werden vor allem Verwaltungsmitarbeiter als Wahlhelfer arbeiten. Die haben möglicherweise bereits Erfahrung und Vorwissen aus den Jahren zuvor, meint Ralf Mager vom Neu-Ulmer Wahlamt. Auch in Vöhringen arbeiten Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst am Wahltag.

    Dort sind laut Jürgen Herzog aus der Stadtverwaltung etwa 200 Wahlhelfer eingesetzt. Über verschiedene Aufrufe in den sozialen und öffentlichen Medien hat die Stadt Neu-Ulm weitere Wahlhelfer finden wollen. Nach den Aufrufen haben sich viele ältere Bürger gemeldet, allerdings auch ein paar wenige Hochschulstudenten, teilt Mager mit. „Wir setzen eher auf Anreize als auf Zwang“, begründet der Wahlleiter die Auswahl der Helfer.

    So ist die Lage in Illertissen und Senden

    Die Schwierigkeit, junge, neue Wahlhelfer zu gewinnen, hat auch die Stadt Illertissen, wie Wahlleiter Klaus Herrmann mitteilt. In Illertissen sind 200 Wahlhelfer im Einsatz, der größte Teil setzt sich aus freiwilligen Bürgern zusammen. Der Rest wurde aus dem Pool der Wahlhelfer der vergangenen Wahlen rekrutiert, gleichzeitig wurde ein Aufruf im Amtsblatt gestartet. In Senden gibt es laut der Wahlbeauftragen Manuela Petters 352 Wahlhelfer für die Kommunalwahl. Auch im südlichen Landkreis wurde über Facebook oder auf der Homepage nach Wahlhelfern gesucht. Das scheint zu funktionieren. Petters sagt, dass sich viele Freiwillige für die Auszählung der Stimmen am Sonntag gefunden haben.

    Wer als Wahlhelfer ohne Grund sein Amt nicht wahrnimmt, muss Bußgeld zahlen. Sandra Lützel, Pressesprecherin der Stadt Neu-Ulm, erklärt: „Das Bußgeld kann bis zu 500 Euro betragen.“ Grundsätzlich kommt es laut Lützel sehr selten vor, dass Wahlhelfer unentschuldigt fehlen. Auch in Vöhringen musste noch nie ein Bußgeld verhängt werden. Außerdem sind laut Herzog Ersatzpersonen im Ordnungsamt vorgemerkt. Die Gründe für ein entschuldigtes Fehlen wären: Krankheit, Pflege eines Angehörigen, berufliche Verhinderungen oder fortgeschrittenes Alter. Denn unter den Freiwilligen befinden sich oft ältere Personen oder Rentner. Wer am Wahltag oder bei der Auszählung krank ist, muss zwingend ein Attest einreichen.

    Wie hoch das "Erfrischungsgeld" für die Wahlhelfer in Neu-Ulm, Senden und Vöhringen ist

    Eine richtige Bezahlung für Wahlhelfer gibt es nicht. Für den Einsatz am Wahltag bekommen sie ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“. Wie hoch die Summe ausfällt, legt jede Gemeinde selbst fest. Die Stadt Neu-Ulm zahlt den Wahlhelfern für ihre Tätigkeit bis zu 125 Euro. Außerdem wird ein Arbeitsausfall dem Arbeitgeber erstattet. Die Wahlvorsteher in Senden erhalten 110 Euro Erfrischungsgeld, die anderen Wahlhelfer 100 Euro. In Vöhringen gibt es 90 Euro für die Hilfe am Wahltag. Einige Wahlhelfer werden zum ersten Mal berufen und fragen sich, wie man sich vorbereitet. Man braucht keine besonderen Vorkenntnisse, sagt Hans-Peter Maier.

    Zudem bieten die Gemeinden im Vorfeld entsprechende Wahlschulungen an. In Neu-Ulm gibt es davon zwei Arten. Eine Wahlerfassungsprogrammschulung und eine Wahlrechtsschulung. Letztere finden am 9. und 10. März statt, sagt Wahlamtsleiter Mager. Dabei geht es unter anderem darum, gültige von ungültigen Wahlzetteln unterscheiden zu können. Sind beispielsweise zu viele Kreuzchen oder zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel, muss der Wahlhelfer diesen als ungültig erkennen. Die Programmschulungen haben bereits Ende Februar begonnen: „Die Stadtrats- und Kreistagsstimmzettel werden nicht händisch, sondern über ein Computerprogramm ausgezählt, dafür bekommen die Wahlhelfer eine zweistündige Einführung“, erklärt Mager.

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