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Kommentar: Corona-Vorschriften: Diese Regeln für Musiker sind sinnlos

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Corona-Vorschriften: Diese Regeln für Musiker sind sinnlos

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    Proben und Konzerte sind wieder möglich, doch Normalität scheint für Blasorchester und Chöre noch fern. Und manche Corona-Regel ist absolut sinnlos.
    Proben und Konzerte sind wieder möglich, doch Normalität scheint für Blasorchester und Chöre noch fern. Und manche Corona-Regel ist absolut sinnlos. Foto: Wilhelm Schmid

    Dass in höheren Ministerial-Etagen gelegentlich der Bezug zur Realität abhanden kommt, wissen schon lange die meisten, die mit der amtlichen Bürokratie zu tun haben, und neuerdings gilt dies auch für Sänger und Musikanten. Sie mussten mit Beginn des Corona-Lockdown verstummen; seit einem Vierteljahr ist der gesamte Laienkulturbetrieb in Musik und Theater stillgelegt. Nun dürfen Blaskapellen wieder in voller Stärke proben – nach genauen Abstands- und Hygieneregeln.

    „Jetzt ist die Gesundheitsvorsorge in die Fänge von höheren Beamten geraten, die von der Musikpraxis keine Ahnung haben“, kommentierte der Vorstand eines Vereins. Die allerneueste Vorschrift setzt dem Ganzen nun die Krone auf; vielleicht, weil „Corona“ ja „Krone“ heißt.

    Dirigenten müssen dokumentieren, was sie proben

    Der Allgäu-Schwäbische Musikbund gibt die Regel im Auftrag der Staatsregierung wie folgt weiter: Bei jeder Probe muss der Anlass angegeben werden, für den geprobt wird. Wer solch eine Regel herausgibt, hat mit Verlaub gesagt, von Probenpädagogik keine Ahnung: Die meisten Dirigenten werden bei einer Musikprobe nach dem Einspielen zuerst an anspruchsvollen Konzertstücken arbeiten, ehe sie im weiteren Verlauf beispielsweise noch Unterhaltungsmusik auflegen lassen, um vielleicht für ein Dorffest zu proben oder einfach, um den Spaß am Musizieren zu fördern.

    Anscheinend muss der Dirigent das nun alles protokollieren – was das nun mit Gesundheitsvorsorge zu tun hat, sollten die zuständigen Ministerialbeamten doch einmal erklären.

    Die Corona-Krise hat die Chöre hart getroffen

    Noch schlimmer traf es Chöre: „Chorgesang im Bereich der Laienmusik ist unzulässig“, hieß es lapidar in der Verordnung – Profi-Chöre auf Opernbühnen sind also von Amts wegen immun? Da behauptet der Ministerrat, „dass von lautem Gesang eine erhöhte Infektionsgefahr ausgeht“. Abgesehen von der Frage, wo „laut“ beginnt: Profis singen wohl nur piano?

    Inzwischen hat die Staatsregierungen immerhin die Kurve gekriegt und diese seltsame Verordnung zurückgenommen.

    Lesen Sie dazu den Artikel: Trotz Lockerung: Blasmusik und Chor haben es weiterhin schwer

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