Schon viele Verhandlungen sind über Aldi auf der Hasenwiese geführt worden, viele Urteile gesprochen worden. Sie haben das Projekt nicht aufgehalten. Und nicht zu vergessen: Schon 2012 haben sich rund 68 Prozent der Wähler in Weißenhorn in einem Bürgerentscheid für eine Weiterführung der Pläne für die beiden Supermärkte ausgesprochen. Nach dem jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichts in Augsburg, das am Mittwoch zwei Klagen einer Anwohnerin gegen die Baugenehmigung abgewiesen hat, sollte jetzt mal Schluss sein mit der Streiterei.
Die beiden Supermärkte stehen kurz vor der Fertigstellung
Ein Blick auf die Baustelle zeigt: Die beiden Märkte stehen kurz vor der Fertigstellung. Im März ist die Eröffnung geplant und viele Bürger warten darauf, endlich dort einkaufen zu können. In zwei Filialen, die wohlgemerkt auch fußläufig gut zu erreichen sind. Viele andere Kommunen bauen Supermärkte auf der grünen Wiese am Ortsrand oder in Gewerbegebieten. Die sind häufig nur mit dem Auto zu erreichen.
Dass die jüngsten Versuche einer Anwohnerin, gegen das Projekt vorzugehen, nun vor Gericht gescheitert sind, ist nachvollziehbar. Die Sorgen, dass der Backraum als Gastronomiebetrieb genutzt wird, sind unbegründet, ebenso die Befürchtungen vor mehr Lärm und mehr Lieferverkehr. Und der geplante Werbepylon wird nachts nicht leuchten. Er wird niemandem den Schlaf rauben.
Den Artikel zur jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichts lesen Sie hier: Verwaltungsgericht Augsburg entscheidet: Aldi darf leuchten