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Justiz: Armbrust-Fall: War es versuchter Mord?

Justiz

Armbrust-Fall: War es versuchter Mord?

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    Ein Mann soll mit einer Armbrust auf den neuen Freund seiner Ex-Freundin geschossen haben. Der Pfeil blieb knapp über dem Herzen an einer Rippe des Mannes stecken – deswegen überlebte er offenbar auch. Dieser Fall in Volkertshofen sorgte in der ganzen Region für Aufsehen. Der Schütze muss sich nun wegen versuchten Mordes vor der Ersten Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Liebhart am Landgericht Memmingen verantworten.

    Staatsanwalt Thomas Hörmann wirft dem Mann vor, aus Eifersucht auf den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin geschossen zu haben. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass er das Leben des Geschädigten konkret gefährde, so Hörmann. Nach einem Streit mit seiner Ex soll der Mann sich in Ulm eine sogenannte Pistolenarmbrust samt Pfeilen gekauft haben. Armbrüste sind ab 18 Jahren in Deutschland frei verkäuflich, alleine in

    Nachdem der Angeklagte bereits mehrere Male um die Wohnung seiner Ex-Freundin geschlichen sei und dabei mit der Lampe seines Smartphones durch die Fenster geleuchtet habe, sei er sicher gewesen, dass der neue Freund dort sei, heißt es in der Anklageschrift. Der Angeklagte habe sich schließlich am 14. September 2018 mit der Armbrust auf den Weg nach Volkertshofen gemacht, so Hörmann.

    Als der Nebenbuhler am offenen Fenster der Hochparterre-Wohnung stand und rauchte, soll der 42-jährige Angeklagte sich genähert haben – die Armbrust dabei so nach unten gehalten, dass sie nicht gesehen werden konnte. Der neue Freund bemerkte den anderen Mann demnach, als dieser etwa zwei Meter entfernt stand und fragte: „Wer bist du?“. Darauf soll der Angeklagte „Wer bist du, du Arschloch?“ geantwortet haben, worauf der neue Freund etwas zurückwich. In diesem Moment soll der Angeklagte seinen rechten Arm mit der geladenen Armbrust nach oben gerissen und aus einer Distanz von einem Meter geschossen haben. Wie Staatsanwalt Hörmann sagte, rechnete der Geschädigte in keiner Weise mit dem Angriff und sei deswegen völlig wehrlos gewesen.

    Der getroffene Mann habe sich reflexartig den Pfeil aus der Brust gezogen und das Fenster geschlossen. Der Angeklagte flüchtete – er kam jedoch laut Anklageschrift nicht weit, weil er auf der Flucht mit seinem Auto zwischen Hausen und Aufheim einen Verkehrsunfall baute. Im

    Der 42-jährige Mann ließ durch seinen Rechtsanwalt eine Erklärung verlesen. In dieser gestand er den Vorfall: „Ich übernehme die moralische und rechtliche Verantwortung.“ Zudem wolle er sich persönlich für das Geschehene und die Folgen entschuldigen. Er habe nichts gegen den Geschädigten, im Gegenteil habe er zu seiner Ex-Freundin gesagt, dass er sich freue. „Ich kann mir nicht erklären, wie es zu dieser Eskalation gekommen ist.“ Die Armbrust habe er nicht als Waffe gekauft und er sei auch nicht nach Volkertshofen gefahren, um den neuen Freund zu attackieren, hieß es in der Erklärung. Er habe nur Kfz-Unterlagen abholen wollen, es sei keine Eifersucht im Spiel gewesen.

    Die kommenden Verhandlungstage sollen die genauen Umstände klären, weiter geht der Prozess am heutigen Mittwoch um 9.30 Uhr am Landgericht. Ein Urteil könnte am 1. Juli fallen. "Bayern

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