Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat seine schriftliche Begründung dafür vorgelegt, warum die Richter im Oktober den Bebauungsplan für den Ahornweg in Weißenhorn für ungültig erklärt haben. Dieser ist demnach aus mehreren Gründen nichtig, unter anderem wegen eines Formfehlers. Das Dokument sei nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, weil es von Bürgermeister Wolfgang Fendt nicht korrekt unterschrieben wurde.
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