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Holzheim: Kaum Einwendungen zu Wohngebiet "An der Leibi"

Holzheim

Kaum Einwendungen zu Wohngebiet "An der Leibi"

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    Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für das am südwestlichen Ortsrand von Holzheim vorgesehene Wohngebiet beschlossen.
    Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für das am südwestlichen Ortsrand von Holzheim vorgesehene Wohngebiet beschlossen. Foto: Willi Baur

    Einstimmig und ohne Diskussion hat der Gemeinderat am Mittwoch den Bebauungsplan „An der Leibi“ als Satzung beschlossen. Zuvor hatte Planer Erwin Zint dem Gremium die im Rahmen der öffentlichen Auslegung erfolgten Stellungnahmen und seine Vorschläge zu deren Behandlung erläutert.

    Zu der vorgesehenen Planung des Wohngebietes am südwestlichen Ortsrand hatten sich nur sogenannte Träger öffentlicher Belange geäußert. „Am heftigsten“ (Zint) das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, das dabei auf die aus seiner Sicht bestehenden Hochwasser-Risiken für das Baugebiet hingewiesen hatte.

    Von einer Studie zu diesem Thema habe er „leider erst spät erfahren“, bedauerte Zint. Demnach dürfte es in diesem Bereich „mit höchster Wahrscheinlichkeit keine hochwasserbedingten Überschwemmungen geben“. Jedenfalls seien die Bedenken im direkten Kontakt mit dem Amt ausgeräumt worden. „Insofern ist auch keine neuerliche Studie dazu notwendig“, so der Planungsfachmann weiter.

    Wohngebiet "An der Leibi" in Holzheim: Tempo 30 statt Spielstraße

    Unabhängig davon handelt es sich bei dem Areal allerdings, Zint zufolge, um einen „wassersensiblen Bereich“, der insbesondere im Hinblick auf den hohen Grundwasserstand nahe der Leibi spezielle Maßnahmen zur Absicherung der Gebäude erfordere, vor allem für Unterkellerungen. In Einzelfällen, durch Untersuchungen des Baugrundes, geprüft werden muss nach seinen Worten ferner die Behandlung des Regenwassers von privaten Grundstücken. Dessen Einleitung in den Schmutzwasserkanal sei nämlich nicht zulässig. Auch eine Versickerung scheide aufgrund des hohen Grundwasserspiegels wohl aus.

    Nachkommen will die Gemeinde Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes und des Landwirtschaftsamtes, die sich für einen Ersatz des entfallenden Feldweges ausgesprochen hatten. Der soll nun in der gewünschten Breite entlang der Leibi angelegt werden. Nicht aufgreifen wollte das Gremium dagegen einen Vorschlag der Polizeiinspektion Weißenhorn. Diese hatte angeregt, die Erschließungsstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die Kommune will aber an Tempo 30 festhalten. Eine Forderung des Bundes Naturschutz (BUND), die westliche Baureihe, der Nähe zur Leibi wegen, zu streichen, lehnte der Gemeinderat ebenfalls ab. „Beim Abstand zur Uferlinie halten wir alle rechtlichen Vorgaben ein“, befand Planer Zint. Den Hinweis des Regionalverbandes Donau-Iller auf die Beibehaltung der Grünzäsur zwischen den Ortsteilen nahm das Gremium zur Kenntnis. In diesem Bereich sei keine weitere Bebauung geplant, so die Stellungnahme der Verwaltung.

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