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Neu-Ulm: Gerichtsprozess: Gedörrter Ochsenpenis als Tatwaffe?

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Gerichtsprozess: Gedörrter Ochsenpenis als Tatwaffe?

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    Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm muss sich derzeit ein 51-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
    Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm muss sich derzeit ein 51-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Foto: Alexander Kaya

    Ärger hatte es zwischen den beiden in ihrer „On-Off-Beziehung“ immer wieder einmal gegeben, ein handfester Streit im vergangenen Jahr landete nun vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht. Der Angeklagte aus Illertissen soll seine damalige Freundin in deren Wohnung attackiert haben. Beim Prozess um gefährliche Körperverletzung geht es vor allem darum, wie er zugeschlagen hat – und womit.

    Der Vorfall ereignete sich im Oktober vergangenen Jahres: Der 51-jährige Angeklagte soll seine „Affäre“, wie er sie bezeichnete, in ihrer Wohnung mit einem 68 Zentimeter langen, sogenannten Ochsenziemer geschlagen habe. Dabei handelt es sich um einen gedörrten Ochsenpenis, der als Leckerbissen für Hunde verkauft wird. Der Angeklagte, der als Metzger arbeitet, habe solche Ochsenziemer selbst hergestellt und an Freunde mit Hund verschenkt. Die Frau hatte in Folge des Angriffs ein blutunterlaufenes Auge, mehrere blaue Flecken und Schwellungen im Gesicht.

    Angeklagter: "Dann habe ich ihr zwei gescheuert und bin gegangen"

    Der Angeklagte betonte zu Beginn: „Ich habe sie nicht mit einem Ochsenziemer geschlagen, sondern mit der flachen Hand.“ Er schilderte die Situation so: Er habe zu der Zeit im Allgäu gearbeitet, sei an jenem Tag wieder zurück nach Illertissen gekommen, wo er im selben Haus wie die 41-Jährige wohnte. Diese habe seine Wohnungstür mit Kajal-, Filz- und Bleistift beschmiert, unter anderem mit den Worten „Hurensohn“, „Nutte“ und „Ratte“. Er habe die Tür geputzt, kurze Zeit später sei sie wieder beschmiert gewesen. Zweimal sei das so gegangen.

    Deshalb habe er dann ein Stockwerk höher an ihrer Wohnungstür geklopft, diese sei offen gewesen. „Sie saß im Wohnzimmer und hat Musik gehört“, so der 51-Jährige. Er habe gesagt, sie solle damit aufhören und erst einmal ihren Rausch ausschlafen, denn die 41-Jährige sei stark betrunken gewesen. „Dann habe ich mich umgedreht und wollte gehen, dann ist eine Bierflasche an mir vorbei geflogen. Dann bin ich zum Sofa, habe ihr zwei gescheuert und bin gegangen.“ Dann habe er einen Freund angerufen, um bei ihm zu übernachten, „damit es nicht eskaliert“.

    Die Zeugen zeichneten ein negatives Bild vom Opfer: Sie sei vorher schon oft ausgerastet. Auch bei ihren Ex-Männern habe es immer wieder – auch handgreifliche – Streitigkeiten, am Ende aber immer eine Versöhnung gegeben. Auch mit dem Angeklagten sei sie laut eigener Aussage wieder „mehr oder weniger zusammen“. „Das ist nichts Neues bei ihr“, stellte einer der Befragten vor Gericht fest. Zudem habe sie früher „alle paar Wochen“ Verletzungen gehabt, wenn sie betrunken war. An jenem Tag soll die 41-Jährige 3,6 Promille gehabt haben.

    Bringen Gutachter und DNA-Test Licht ins Dunkel?

    Als ein Freund des Angeklagten dann noch aussagte, er habe bei der Frau an jenem Nachmittag keine Verletzungen bemerkt, platzte Richterin Gabriele Buck irgendwann der Kragen: „Ich kann mir das jetzt nicht verkneifen: Hat eigentlich keiner von Ihnen hier einen Funken Mitleid mit der Frau gehabt?“, fragte sie in die Runde. Schließlich habe die 41-Jährige offenkundig ein Alkoholproblem gehabt, Hilfe gebraucht.

    Ein weiteres Problem, das sich bei der Verhandlung offenbarte: Was hatten die Zeugen nun tatsächlich selbst gesehen und erlebt – und was nur hinterher gehört? Denn, so sagte einer von ihnen: „Was vorgefallen ist, hat schnell die Runde gemacht in Illertissen.“ Auch das Opfer selbst erzählte, dass sie viele Aspekte vom Angeklagten erfahren habe. An viel erinnern könne sie sich sowieso nicht. „Ich war total betrunken“, erklärte sie und fügte hinzu: „Ich war eine Furie zu der Zeit. Er würde mir so ja nichts tun.“ Zudem habe er sich entschuldigt.

    Ein Urteil gab es angesichts der offenen Fragen nicht, ein Gutachter soll nun Licht ins Dunkel bringen. Eventuell gibt es auch einen DNA-Test, der klären soll, ob mit dem Ochsenziemer zugeschlagen wurde.

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