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Neu-Ulm
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Gericht: Empfindliche Strafe für HartzIV-Betrüger

Gericht

Empfindliche Strafe für HartzIV-Betrüger

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    Neu-Ulm das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen 51 Jahre alten Mann wegen HartzIV-Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10 Euro (1500 Euro) verurteilt. Der Angeklagte, der mit seiner gleichaltrigen Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Sohn seit sechs Jahren eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bildet, hatte dem Jobcenter an der Albrecht-Berblinger-Straße in Neu-Ulm verschwiegen, dass seine Partnerin vor gut einem Jahr nach dem Tod ihrer Mutter 60000 Euro geerbt hatte. Da diese Summe über der Eigentumsfreigrenze von 17250 Euro liegt, hätte sie Auswirkungen auf die Hartz-Leistungen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gehabt. Da das Jobcenter von der Erbschaft nichts wusste, zahlte es weiterhin und ungekürzt Leistungen an Mann, Frau und Sohn – insgesamt über 13000 Euro zu viel.

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