Stellplätze, Carports und Garagen sind in den Ortskernen von Holzheim und Neuhausen künftig nur noch im Zusammenhang mit den jeweils vorgegebenen Nutzungen und baulichen Anlagen zulässig. Eigenständige Anlagen dieser Art werden mit den Bebauungsplanänderungen ausgeschlossen, die der Gemeinderat am Mittwoch einstimmig verabschiedet hat.
Gemeinderat