Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Neu-Ulm: Freigestellter Priester stand wohl unter Missbrauchsverdacht

Landkreis Neu-Ulm

Freigestellter Priester stand wohl unter Missbrauchsverdacht

    • |
    Ein Priester aus dem Dekanat Neu-Ulm steht im Fokus von Ermittlungen.
    Ein Priester aus dem Dekanat Neu-Ulm steht im Fokus von Ermittlungen. Foto: Friso Gentsch/dpa (Symbolfoto)

    In einem anonymen Schreiben ist ein katholischer Pfarrer beschuldigt worden, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Knapp fünf Jahre ist dieser Vorfall in einer oberbayerischen Pfarrei her. Der Mann ist inzwischen als Priester im katholischen Dekanat Neu-Ulm tätig. Nun soll der gleiche Geistliche nach Informationen unserer Redaktion im Fokus eines Ermittlungsverfahrens stehen. Ob die Behörden aus den gleichen Gründen ermitteln wie damals, ist allerdings unbekannt. In der betreffenden Gemeinde im Kreis Neu-Ulm ist man schockiert.

    Sowohl die zuständige Staatsanwaltschaft Ingolstadt als auch das Bistum Augsburg verwiesen auf das laufende Verfahren und wollten keine detaillierten Angaben machen. Eine offizielle Bestätigung dafür, dass es sich um den gleichen Mann handelt, gibt es nicht.

    Staatsanwaltschaft und Bistum Augsburg machen keine konkreten Angaben

    Es werde gegen einen Geistlichen aus dem Bistum Augsburg ermittelt, sagte Oberstaatsanwältin Andrea Grape, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Der mögliche Tatort befinde sich im Zuständigkeitsbereich der Behörde. Dieser umschließt neben der Stadt Ingolstadt die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm. Auf welchen Zeitraum sich die Vorwürfe beziehen, sagte Grape nicht. Auch zur Art der Vorwürfe machte sie keine Angaben.

    Das katholische Bistum Augsburg vermeldete am Freitagmorgen, ein Priester aus dem Dekanat Neu-Ulm sei wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens entpflichtet worden. In der Mitteilung der Diözese betont Generalvikar Harald Heinrich: "Die sofortige Freistellung bedeutet keine Vorverurteilung seitens des Bistums. Damit wird nicht bereits seine Schuld festgestellt." Ein Sprecher des Bistums teilte auf Nachfrage mit, die Diözese werde sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht äußern.

    Frühere Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger erwiesen sich als haltlos

    Bekannt geworden waren die früheren Vorwürfe gegen den Priester im Mai 2016. Mitte März des gleichen Jahres soll das anonyme Schreiben eingegangen sein, wie Harald Heinrich seinerzeit berichtete. Heinrich war schon damals Generalvikar des Bistums Augsburg und damit oberster Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter der Diözese.

    Ein halbes Jahr später gab die Staatsanwaltschaft Ingolstadt bekannt, die Vorwürfe hätten sich als haltlos erwiesen. Nach der Befragung von Angehörigen der betroffenen Pfarreien und von möglichen Geschädigten habe man keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten des Mannes gegenüber Kindern und Jugendlichen gefunden, schrieb die Neuburger Rundschau im Oktober 2016.

    Der Geistliche soll in der Gemeinde, in der er beim Aufkommen der Vorwürfe tätig gewesen war, nicht übermäßig beliebt gewesen sein. Nach Medienberichten hätten innerhalb eines Jahres etwa 50 Ministranten wegen seines rauen Umgangstones ihren Dienst quittiert. Einen sexuellen Übergriff auf Minderjährige, so sagten es Gemeindemitglieder damals, traue man ihm aber nicht zu.

    Ermittlungen gegen Priester im Kreis Neu-Ulm: Kirchenrechtliche Voruntersuchung läuft

    Bis zu seiner jetzt erfolgten Entpflichtung war der Mann im katholischen Dekanat Neu-Ulm tätig. Menschen in seiner Gemeinde, die von dem Vorwurf erfahren haben, reagierten schockiert auf die aktuellen Ermittlungen. Der Geistliche, so berichten es Gläubige, die dabei waren, habe in seiner ersten Predigt an seiner aktuellen Wirkungsstätte die früheren Vorwürfe angesprochen. Er habe gesagt, es sei ja bekannt, was über ihn geschrieben werde. Wer Fragen habe, könne ihn ansprechen.

    Der Augsburger Generalvikar Harald Heinrich hat den Mann wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entpflichtet. Die Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz sehe in einem solchen Fall vor, dass ein Priester, solange ein solches Verfahren andauert, nicht weiter seinen Dienst ausüben kann. Zugleich werde entsprechend der Vorgaben auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.

    So war es auch vor fünf Jahren, als sogar der Papst in Rom eingeschaltet wurde. „Von seinen Aufgaben entpflichtet“ bedeutet nach Auskunft eines Bistumssprechers, dass er derzeit keine öffentlichen Gottesdienste feiern und keine Sakramente mehr spenden darf.

    Lesen Sie dazu auch:

    Kommentar: Die Unschuldsvermutung gilt auch für Priester

    Augsburger Historiker Kaufhold: "Ich gebe der katholischen Kirche noch 20 Jahre"

    Missbrauchsfälle: Muss die Institution Kirche sterben?

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden