Dass Drogenhandel kein Kava-liersdelikt ist, demonstrierte jetzt die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Ulm nach sechstägiger Beweisaufnahme. Zwei Männer im Alter von 31 und 28 Jahren wurden zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der jüngere Hauptangeklagte muss acht Jahre und neun Monate hinter Gittern verbringen, sein 31-jähriger Komplize sieben Jahre und neun Monate. Ein dritter Täter war vorher in einem abgetrennten Verfahren wegen Rauschgifthandels zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Neu-Ulm