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  3. Landkreis Neu-Ulm: Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm über 100: Welche Regeln gelten ab Montag?

Landkreis Neu-Ulm
09.04.2021

Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm über 100: Welche Regeln gelten ab Montag?

Im Landkreis Neu-Ulm hat die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 100 wieder erreicht.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Ab Montag gelten in Bayern ohnehin schon neue Corona-Regeln. Im Kreis Neu-Ulm könnte sich die Lage aufgrund der erhöhten Inzidenz verschärfen. Ein Überblick.

Noch Mitte der Woche schaute man verwundert auf das Dashboard des Robert-Koch-Instituts (RKI): Für den Landkreis Neu-Ulm war die Corona-Inzidenz überraschend auf 68,5 gesunken. War die dritte Welle also schon wieder vorbei? Offensichtlich nicht. Denn in wenigen Tagen schon sind die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche schier sprunghaft angestiegen. Am Freitag, 9. April, lag die Inzidenz sogar wieder knapp über dem Schwellenwert von 100. Welche Folgen hat das?

Bis auf den am Montag wieder startenden Unterricht hat das noch keine Auswirkungen, wie Madeleine Bestler-Kraus, Sprecherin des Neu-Ulmer Landratsamtes auf Anfrage erklärt. Wie bereits vergangene Woche, also die Inzidenz im Kreisgebiet schon einmal über die 100 geklettert war, muss der Wert drei Tage in Folge darüber liegen. Erst dann erfolgen die meisten weiteren Schritte.

Bleibt die Corona-Inzidenz in Kreis Neu-Ulm über 100, gilt "Unverzüglichkeit"

Hält die aktuelle Entwicklung jedoch an, könnten bereits am Montag, 12. April, die neuen Regeln für Inzidenzwerte über 100 gelten. Weil eine sogenannte "Unverzüglichkeit" gegeben sei, würden diese sofort und unmittelbar am nächsten Tag in Kraft treten. Im Kern sind das unter anderem folgende:

  • Private Treffen eines Haushalt sind nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder im Alter unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Das Verlassen des Haushalts ist zwischen 22 bis 5 Uhr nur noch mit triftigem Grund möglich.

Als triftiger Grund gilt dann zum Beispiel:

  • berufliche Tätigkeiten
  • das Versorgen pflegebedürftiger Personen oder Tiere
  • medizinische Termine
  • die Begleitung Sterbender
  • etc.

Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm: Das sind Folgen für den Einzelhandel

Im Einzelhandel würde die ohnehin schon verzwickte Situation dann nochmal etwas komplizierter: Geschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe blieben geschlossen. Jedoch gebe es die Möglichkeit für "Click & Meet", also Einkaufen mit vorheriger Terminvereinbarung. Dabei könnte ein Kunde pro angefangener 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen werden. Die Kontaktdaten der Kunden müssen erhoben werden. Und der Betreiber muss sicherstellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann. Der Kunde muss zudem einen negativen POC-Antigentest oder Selbsttest vorweisen können. Der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein. Weiterhin zulässig bleibt "Click & Collect" - also die Abholung vorbestellter Waren.

Körpernahe Dienstleister wie zum Beispiel Friseure und Fußpflege dürfen weiterhin geöffnet haben, sofern auch hier zuvor ein Termin vereinbart wurde.

Sport wäre nur noch mit dem eigenen Hausstand sowie einer weiteren Person erlaubt. Auch hier werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Kindergruppen, die jetzt noch kontaktfrei trainieren dürfen, wären bei einer "stabilen Inzidenz" über 100 auch nicht mehr erlaubt. Mannschaftssport bleibt untersagt.

Was ändert sich für die Schulen im Kreis Neu-Ulm?

Für die Schulen im Kreis Neu-Ulm hat die 100er-Inzidenz schon jetzt - beziehungsweise dann nach den Ferien ab Montag - Auswirkungen. Die neuen Regeln hier gelten vorerst bis einschließlich Freitag, 18. April. In fast allen Klassen findet wieder nur noch digitaler Distanzunterricht statt. Davon ausgenommen sind Abschlussklassen sowie die Q11 am Gymnasium und die 11. Jahrgangsstufen an der FOS. Dazu zählen auch die vierten Klassen der Grundschulen. Kindertageseinrichtungen bleiben geschlossen. Eine Notbetreuung soll eingerichtet werden.

Die Regelungen gelten für die gesamte kommende Woche, auch wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Grenzwert wieder unterschreiten sollte. Damit soll den Einrichtungen eine bessere Planungssicherheit gegeben werden, heißt es.

Unabhängig vom Inzidenz-Wert sind, wie bereits berichtet, für eine Teilnahme am Präsenzunterreicht zwei wöchentliche Tests für Schüler, Lehrer und das weitere Personal an Schulen Pflicht.

So ist die Corona-Lage rund um den Landkreis Neu-Ulm

Rund um den Landkreis Neu-Ulm hat das RKI am Freitag, 9. April, folgende Corona-Inzidenzen gemeldet:

  • Stadt Ulm: 130,1
  • Alb-Donau-Kreis: 120,8
  • Landkreis Biberach: 110,3
  • Landkreis Günzburg: 89,7
  • Landkreis Unterallgäu: 176,1

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