Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Diese Erfahrung musste am Dienstag ein 36-Jähriger aus dem Rothtal machen, der wegen Betrugs vom Amtsgericht Neu-Ulm zu 2500 Euro Strafe (100 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt wurde. Der gelernte Koch hatte sich im November 2011 arbeitslos gemeldet und beim Arbeitsamt angegeben, er gehe „keiner Tätigkeit“ nach.
Betrug in Weißenhorn