Mit dem Bebauungsplan regelt die Kommune das Erscheinungsbild ihrer Orts- oder Stadtteile. Im Rahmen zahlreicher Vorschriften und städtebaulicher Richtlinien müssen sich die Bauherren in ihrer Planung an diese Maßgaben halten, die vom Gemeinderat verabschiedet wurden. Kommt es zu Abweichungen, muss unter Umständen das Gemeindegremium darüber entscheiden. Ein solcher Fall lag jüngst auf dem Ratstisch des Elchinger Bauausschusses.
Elchingen