Bahnunfall in Nersingen: Autofahrerin und Fahrdienstleiter müssen vor Gericht
Bahnunfall in Nersingen
Autofahrerin und Fahrdienstleiter müssen vor Gericht
Wegen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr müssen sich eine 77 Jahre alte Autofahrerin und ein Fahrdienstleiter vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten.
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Der Bahnunfall von Nersingen im September 2011 wird voraussichtlich im Mai vor dem Amtsgericht Neu-Ulm juristisch aufgearbeitet. Foto: Alexander Kaya