In einem Brief an die Gemeinde Elchingen bestätigte das Eisenbahnbundesamt nun, dass es sich bei der Nutzung des seit 1974 in Privatbesitz befindlichen Bahnhofsgeländes als Lager- und Schrottplatz "vermutlich um keine unmittelbare, bahnbetriebsbezogene Nutzung mehr handle". Das Amt weist in dem Schreiben des Weiteren darauf hin, dass Gemeinden einen Antrag auf Freistellung von "Bahnbetriebszwecken" stellen können, wenn "kein Verkehrsbedürfnis" mehr besteht. Für die Gemeinde birgt dieses schwer verständliche Verwaltungsdeutsch durchaus eine erfreuliche Nachricht: Denn nun könnte die Gemeinde über das Baurecht eine Änderung der Nutzungssituation erreichen, wie Bürgermeister Joachim Eisenkolb in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erklärte. Will heißen: Der Verhau könnte bald passé sein.
Neu-Ulm