Das Gesetz sollte helfen, den Wohnraummangel zu beheben. Doch Naturschützer sehen in Paragraf 13b Baugesetzbuch eine zerstörerische Kraft: Bis zum heutigen Dienstag, 31. Dezember, hatten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, Baugebiete am Ortsrand auf den Weg bringen – in einem vereinfachten Verfahren ohne die sonst vorgeschriebene Umweltprüfung und die Schaffung von Ausgleichsflächen für den versiegelten Grund.
Ulm