Mit seiner Entscheidung lehnte das Augsburger Verwaltungsgericht die Klage einer katholischen Pfarrkirchenstiftung ab. Aus Sicht der katholischen Kirche habe die Frau zwar einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß begangen, sagte Richter Ivo Moll in der Verhandlung am Dienstag. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Schutzbestimmungen für Mütter in der Elternzeit außer Kraft zu setzen.
Augsburg