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Ulm: Anklage: Mindestens ein Schuss aus 50 Zentimetern Entfernung

Ulm

Anklage: Mindestens ein Schuss aus 50 Zentimetern Entfernung

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    Vor dem Bürgerhaus Mitte fiel im August mindestens ein Schuss.
    Vor dem Bürgerhaus Mitte fiel im August mindestens ein Schuss.

    Mindestens einen Schuss soll ein damals 50 Jahre alten Mann aus einer Druckluftpistole abgegeben haben – aus gerade einmal 50 Zentimetern Entfernung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen unerlaubtem Besitz von Munition gegen den Mann erhoben. Das teilte Erster Staatsanwaltschaft Heimer Römhild auf Anfrage unserer Redaktion mit.

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    Das Opfer des Schützen wurde an der Schulter getroffen und leicht verletzt. Der Deutsche nigerianischer Herkunft, zum Tatzeitpunkt 51 Jahre alt, erlitt eine Prellung und Hautabschürfungen. Schon früh nach der Tat wurden Vorwürfe laut, der Angreifer habe aus rassistischen Motiven gehandelt. Deswegen übernahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen – sie ist für politische motivierte Kriminalität verantwortlich.

    Schuss mit Druckluftpistole vor Bürgerhaus Mitte in Ulm

    Der Angeschuldigte soll eine Gruppe von Menschen mit afrikanischen Wurzeln, die sich nach einem Treffen vor dem Bürgerhaus Mitte in Ulm unterhalten hatten, nach Zeugenberichten zunächst verbal angegriffen haben. Er sei schon vor dem Angriff am 3. August immer wieder aggressiv aufgetreten, berichteten Beobachter. An dem besagten Tag habe er auch gedroht, er werde mit seiner „Rockergang“ wieder kommen. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist von einer verbalen Auseinandersetzung die Rede. Später soll der damals 50-Jährige mit der CO2-Pistole auf einen der nigerianischstämmigen Männer geschossen haben.

    In der Wohnung des Schützen fanden Polizisten anschließend mehrere Druckluftwaffen, eine Machete, eine Armbrust und eine Saufeder – das ist ein Spieß zur Jagd auf Wildschweine. Für Patronen, die die Beamten ebenfalls fanden, hätte der Mann eine Erlaubnis gebraucht – doch die besitzt er nicht. Deswegen wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten nicht nur gefährliche Körperverletzung vor.

    Ob rassistische Tatmotive vorlagen, werde die Verhandlung zeigen, sagte Erster Staatsanwalt Römhild. Ob es zum Prozess kommt, muss das Amtsgericht Ulm entscheiden – dort wird der Fall verhandelt, wenn die Anklage zugelassen wird.

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