Im Prozess um die Tötung eines sechsjährigen Kindes in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) sollte gestern am Ulmer Landgericht eine Erklärung des Angeklagten verlesen werden. Doch es kam nicht dazu. Wie der Vorsitzende Richter verkündete, war der Beschuldigte nicht verhandlungsfähig, weil er sich in der Untersuchungshaft offensichtlich bei einem Sturz eine Gehirnerschütterung zugezogen hatte. Die für gestern geladenen drei Zeugen werden jetzt für den vierten Verhandlungstag am 3. Juli bestellt. Das Schwurgericht hofft, dass der
Neu-Ulm