Auf dem Nachhauseweg von der Disco hatte der mehrfach vorbestrafte Mann an einem frühen August-Sonntag in einer Bäckerei im Starkfeld das Laugengebäck geklaut. Für den Diebstahl dieser „geringwertigen Sache“ wurde er jetzt vom Neu-Ulmer Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Amtsgericht Neu-Ulm