Die Staatsanwaltschaft Ulm stufte es als strafbar ein, dass die Ärzte ihre Umsatzbeteiligung nicht bei der Kassenärztlichen Vereinigung angegeben haben. Gegen die Mediziner ergingen deshalb Strafbefehle wegen Betrugs durch Unterlassen. Dagegen legten die Ärzte Widerspruch ein. Deshalb kam es zur Verhandlung am Amtsgericht.
Neu-Ulm