Die Kriminalpolizei Neu-Ulm hat über mehrere Monate gegen einen 32-jährigen Beschuldigten wegen sexueller Nötigung ermittelt. Er steht im Verdacht, seine Lebensgefährtin zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben.
Doch trotz eines gerichtlich angeordneten Kontaktverbots durch das Amtsgericht Günzburg suchte der Mann weiterhin die Nähe zu ihr und den gemeinsamen Kindern, berichtet jetzt die Polizei. Nach wiederholten Verstößen gegen die Auflagen erließ das zuständige Gericht nun einen Haftbefehl. Dieser wurde Ende November von Beamten der Kriminalpolizei Neu-Ulm mit Unterstützung eines mobilen Einsatzkommandos vollstreckt. Der Beschuldigte wurde noch am selben Tag dem Haftrichter am Amtsgericht Memmingen vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte.
Neben dem bereits bestehenden Vorwurf der sexuellen Nötigung muss sich der 32-Jährige nun auch wegen weiterer Verstöße, etwa Nachstellung, verantworten. (AZ)
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