Im Fall der tödlichen Würge-Attacke in einem Wald bei Ulm-Wiblingen ist am heutigen Mittwoch (9. Oktober) das Urteil gefallen. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm sieht es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass ein 15-Jähriger in der Nacht von 27. auf 28. Dezember 2023 seine gleichaltrige Freundin gewürgt hat. Der Jugendliche wurde wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er stand bei der Tat wohl unter dem Einfluss von Ecstasy.
Der 15-Jährige hatte damals kurz nach der Tat selbst die Polizei gerufen. "Ich habe meine Freundin umgebracht", soll er dabei gesagt haben. Das Mädchen konnte bei einer Suchaktion gefunden und zunächst wiederbelebt werden. An Neujahr starb sie jedoch an den Folgen der Tat in einem Krankenhaus.
Prozess zur Würge-Attacke im Wiblinger Wald fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Weil es sich beim Angeklagten um einen Jugendlichen handelt, fand der Prozess bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vor zwei Wochen waren die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte nach Angaben einer Gerichtssprecherin, den 15-Jährigen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten zu verurteilen. Sein Verteidiger hingegen forderte, den Jugendlichen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren zu verurteilen.
Die 1. Große Jugendkammer hatte für die Hauptverhandlung elf Termine angesetzt. 28 Zeugen sollten vernommen werden. Ein psychiatrischer Sachverständiger war ebenso geladen wie eine Rechtsmedizinerin. Laut Gerichtssprecherin hat der 15-Jährige die Tötung seiner Freundin, wie bereits zuvor, in der Hauptverhandlung eingeräumt. Die Kammer sei jedoch davon ausgegangen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Ecstasybeeinflussung den Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte, als ein in vollem Umfang Schuldfähiger. Das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit habe die Kammer daher nicht ausschließen können, heißt es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zusätzliche Brisanz bekam der Fall dadurch, dass es sich beim Angeklagten um den Sohn des Mannes handelt, der am Ostermontag 2023 ebenfalls in Wiblingen seine siebenjährige Tochter beziehungsweise die Schwester des 15-Jährigen "beim Indianer spielen" im Hof des dortigen Schulzentrums tötete. Das Landgericht Ulm ordnete gegen den Vater im November 2023 eine dauerhafte Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an. Er galt aufgrund einer schizophrenen Psychose zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig.
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