Zwar konnte der 34-jährige Lkw-Fahrer seine Fahrt fortsetzen, er muss sich aber wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz strafrechtlich verantworten. Auch seine Firma wird nach dem Güterkraftverkehrsgesetz angezeigt. Am frühen Donnerstagvormittag kontrollierten Kräfte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität auf dem Parkplatz Wertachtal-Süd der A96 Höhe Wiedergeltingen einen kroatischen Sattelzug. Dabei stellten sie fest, dass der 34-jährige bosnisch-herzegowinische Fahrer keinen gültigen Aufenthaltstitel und keine gültige Fahrerbescheinigung vorzeigen konnte.
Wiedergeltingen