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Wiedergeltingen: Kein wildes Plakatieren in Wiedergeltingen

Wiedergeltingen

Kein wildes Plakatieren in Wiedergeltingen

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    In der Gemeinde Wiedergeltingen dürfen Parteien künftig ausschließlich an den vier im Ort aufgestellten Anschlagtafeln plakatieren.
    In der Gemeinde Wiedergeltingen dürfen Parteien künftig ausschließlich an den vier im Ort aufgestellten Anschlagtafeln plakatieren. Foto: Gemeinde Wiedergeltingen Archivbild

    Der Gemeinderat von Wiedergeltingen hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Plakatierungsverordnung erlassen. Hintergrund für diese Maßnahme ist das übermäßige Plakatieren der politischen Parteien im Vorfeld von Wahlen. Laut Bürgermeister Norbert Führer komme es mitunter vor, dass an den Masten der Straßenbeleuchtung mehrere Plakate der Wahlwerbung übereinander angebracht werden. Das könne dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer abgelenkt werden, insbesondere wenn Plakate noch in Kurvenbereichen angebracht werden. Generell darf in der Gemeinde Wiedergeltingen ausschließlich an den vier im Ort aufgestellten Anschlagtafeln plakatiert werden. 

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