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Wiedergeltingen: Diskussion in Wiedergeltingen: Ist es Luxus, einen Hund zu besitzen?

Wiedergeltingen

Diskussion in Wiedergeltingen: Ist es Luxus, einen Hund zu besitzen?

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    Wer einen Hund hat, der muss Hundesteuer bezahlen. Wie viel, das entscheidet die jeweilige Gemeinde. In Wiedergeltingen müssen die Hundebesitzer bald tiefer in die Tasche greifen.
    Wer einen Hund hat, der muss Hundesteuer bezahlen. Wie viel, das entscheidet die jeweilige Gemeinde. In Wiedergeltingen müssen die Hundebesitzer bald tiefer in die Tasche greifen. Foto: Diana Pfister (Symbolfoto)

    Sind Hunde Luxus, sozial nötig oder zum Erwerb erforderlich? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat Wiedergeltungen, als die Anpassung der Hundesteuer auf der Tagesordnung stand. Wie Bürgermeister Norbert Führer erläuterte, sei die aktuelle Satzung veraltet, die Steuersätze müssten angepasst werden.

    Derzeit gebe es etwa 100 Hunde sowie fünf Zuchthunde in Wiedergeltingen. Die jährlichen Steuereinnahmen der Hundesteuer belaufen sich aktuell bei circa 5000 bis 6000 Euro. Einigkeit bestand bei den Räten weitgehend darüber, dass eine maßvolle Anhebung erforderlich sei. Für Bernd Stapfner ist Hundehaltung Luxus, er plädierte für einen hohen Steuersatz, während Johann Menhofer zumindest für den ersten Hund eine niedrigere Steuer ansetzen wollte, da die soziale Komponente berücksichtigt werden müsse.

    Erhöhung der Hundesteuer ab dem Jahr 2022

    „Gerade für ältere Mitbürger ist ein Hund ein treuer Gefährte“, so Menhofer. Anton Weißenhorn machte den Vorschlag, mit der Steuer die Landwirte zu entschädigen, welche die immer größere Anzahl von Kotbeuteln auf den Feldern einsammeln und entsorgen müssten. Mit einer Gegenstimme wurde eine Erhöhung der Hundesteuer ab 1. Januar 2022 für den ersten Hund auf 60 von bislang 45 Euro, für den zweiten Hund auf 100 (80) Euro und für den dritten Hund auf 150 (120) Euro beschlossen.

    Neu eingeführt wird eine Hundesteuer für Kampfhunde, die gemäß der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit als solche eingeordnet werden. Diese beträgt ab dem kommenden Jahr 600 Euro pro Hund. Steuerfrei sind nach wie vor Hunde, die Erwerbszwecken dienen. Ermäßigt wird die Hundesteuer um 50 Prozent in Zukunft nicht nur für Hunde, die in Einöden, sondern auch für solche, die in Weilern gehalten werden.

    Für Kampfhunde wird eine neue Hundesteuer eingeführt

    Bereits gefasst aber nicht vollzogen wurde in der vorhergehenden Sitzung ein Beschluss über die Änderung der Garagen- und Stellplatzsatzung, da im ursprünglichen Satzungsentwurf Terrassen und Balkone nicht in die Wohnfläche einbezogen wurde. Es musste nun entschieden werden, in welchem Maße diese in den Berechnungen berücksichtigt werden müssen. Nach kurzer Diskussion einigte man sich darauf, die auch in Mietverträgen gängige Praxis anzuwenden und zur Wohnfläche die Terrasse zu 25 Prozent sowie Balkone zu 50 Prozent dazuzurechnen. Gegen zwei Stimmen wurde beschlossen, in der Satzung bei einer Wohnfläche bis zu 60 Quadratmeter einen Stellplatz vorzusehen.

    Einen weiteren Schritt in Richtung Energieersparnis geht die Gemeinde mit ihrem Beschluss, im Gewerbegebiet, dem Dorfplatz und der Angerwiese die Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung für insgesamt 20.000 Euro auf sparsamere LED-Varianten umzurüsten. Bereits 2017 hatte die Gemeinde einen Großteil der Leuchtmittel getauscht, die Energiebilanz sei sehr zufriedenstellend ausgefallen, so Führer.

    Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf sparsamere LED-Varianten

    Stapfner regte an, bei der Auswahl der Leuchtmittel die Lichtverschmutzung zu berücksichtigen, die immer mehr überhandnehme und sich nachteilig auf Natur und Umwelt auswirke.

    Fortschrittliche Wege geht die Kommune in Zukunft auch bei der Möglichkeit zur Teilnahme an Gremiensitzungen via Ton-Bildübertragung. Angesichts der Coronapandemie hatte der Landtag die Möglichkeit einer solchen Übertragung geschaffen.

    Gegen zwei Stimmen konnte diese Änderung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Bürgermeister Führer zeigte sich im Anschluss erleichtert. „Ich bin sehr froh, dass der Gemeinderat den Beschluss gefasst hat.“ Hier habe der Landtag ein Gesetz geschaffen, dass gerade in der jetzt schwierigen Zeit der Coronapandemie den Kommunen und Mandatsträgern helfe, ihren Beitrag zur Einschränkung von direkten Kontakten zu leisten, so Führer.

    Zukünftig Möglichkeit zur Teilnahme an Sitzungen via Ton-Bildübertragung

    Es wird durch die Gesetzesänderung niemandem etwas genommen, denn die Entscheidung für eine Teilnahme per Video-Ton-Übertagung trifft jedes Gemeinderatsmitglied für sich selbst. Insofern werden die optionalen Möglichkeiten lediglich erweitert, erklärte Führer.

    Erfreuliches gab es auch bei den Zuschüssen für die Kindertagesstätte St. Nikolaus zu vermelden. Die Wärmepumpenanlage im Neubau wird mit 26.000 Euro bezuschusst, beim Bestandsbau kann mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt etwa 331.000 Euro gerechnet werden.

    Auf unbestimmte Zeit verschoben werden die Termine für den Ortsrundgang und den Bürgerdialog zur Dorferneuerung. Angesichts der aktuellen Lage plädierte Maximilian Huber dafür, den Punkt lieber später als zu früh wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. Führer möchte zumindest ein Ziel vor Augen haben und hofft auf eine Durchführung der Veranstaltungen im Frühsommer, notfalls unter den dann geltenden Corona-Auflagen.

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