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Wertachtal: Ostallgäuer Unternehmerin wegen Betrugsverdacht vor Gericht

Wertachtal

Ostallgäuer Unternehmerin wegen Betrugsverdacht vor Gericht

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    Eine Ostallgäuerin musste sich wegen Betrugsvorwürfen vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten.
    Eine Ostallgäuerin musste sich wegen Betrugsvorwürfen vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Foto: Mathias Wild (Symbolbild)

    Die Vorwürfe in einem Betrugsprozess vor dem Amtsgericht Kaufbeuren waren erheblich und hätten für die 43-jährige Angeklagte im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Folge haben können: Die Frau soll 2021 als damalige Inhaberin einer Ostallgäuer Baufirma zwei Familien aus dem Raum München um Anzahlungen für Fenster geprellt haben – in einem Fall um rund 8800, im anderen um 10.000 Euro.

    Angeklagte wird vom Amtsgericht Kaufbeuren freigesprochen

    Der Betrugsvorwurf basierte auf der Annahme, dass die Angeklagte die Fenster nicht bestellt und eine Lieferung nie beabsichtigt hatte. Nachdem die Verteidigung Beweise vorgelegt hatte, dass die Bestellungen vom Lebensgefährten der Frau getätigt worden waren, ließ sich der Vorwurf nicht halten. Die Angeklagte wurde freigesprochen – auch in einem weiteren Anklagepunkt, bei dem es um die Anmietung einer Wohnung in München gegangen war. Der Vermieter hatte monatelang kein Geld erhalten und sitzt bis heute auf einem Schaden von 15.200 Euro. Zwar hatte die Frau den Mietvertrag unterschrieben, sie wollte aber damit offenbar nur ihrem Partner einen Gefallen tun.

    Ganz ungeschoren kam die bislang unbescholtene 43-Jährige nicht davon: Weil sie bei einem Offenbarungseid zwei Konten nicht angegeben hatte, wurde sie der „falschen Versicherung an Eides statt“ schuldig gesprochen. Das Urteil lautete auf 50 Tagessätze zu je 15 Euro, also auf eine Geldstrafe von 750 Euro. Es ist rechtskräftig.

    Partner der Angeklagten musste Insolvenz anmelden

    Im Prozess war deutlich geworden, dass die 43-Jährige in den beiden Hauptanklagepunkten wohl vor allem ihrem Partner hatte helfen wollen. Der war in derselben Branche tätig und hatte 2021 Insolvenz anmelden müssen. Damit ein Reihenhaus-Projekt im Raum München weitergeführt werden konnte, trat er seine Verpflichtungen an die Ausführenden der verschiedenen Gewerke ab.

    Im Fall der Fenster sollte die Firma seiner Partnerin in die Bresche springen. Wie sich erst im Prozess herausstellte, waren die Fenster von ihm bestellt und die Familien informiert worden. Dass die später von den Aufträgen zurücktraten, lag wohl an Verzögerungen wegen Lieferproblemen. Die Anzahlungen sollen die Bauherren laut Verteidiger in Raten zurückerhalten.

    Ostallgäuerin hat "in blindem Vertrauen" unterschrieben

    Bei der Mietsache war nach Einschätzung der Richterin wohl der Lebensgefährte „federführend“. Der Mann hätte offenbar im Mietvertrag für die Wohnung stehen sollen, die für einen Bekannten gedacht war und von dem per Untervermietung hätte bezahlt werden sollen. Als die Unterschrift ihres Partners an dessen Insolvenz scheiterte, sprang die Angeklagte ein, die sonst mit der Wohnung nichts zu tun hatte. Die Staatsanwältin meinte dazu in ihrem Plädoyer: „Sie hat einfach in blindem Vertrauen ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt.“

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