Wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Emblemen verfassungsfeindlicher Organisationen und Verbreiten pornografischer Schriften verurteile Jugendrichterin Patrizia Rabe am Amtsgericht Memmingen einen zur Tatzeit Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden aus dem östlichen Landkreis zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Der Angeklagte bedauerte sein Handeln, sprach von einer Dummheit und nahm das Urteil an.
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