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Urteil im Missbrauchsprozess gegen Maristen-Frater: Freispruch bestätigt

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Missbrauchsprozess gegen Ex-Frater: Landgericht bestätigt Freispruch

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    Ein ehemaliger Leiter des Maristeninternats in Mindelheim war Angeklagter in einem Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Memmingen.
    Ein ehemaliger Leiter des Maristeninternats in Mindelheim war Angeklagter in einem Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Memmingen. Foto: Stoll (Archivbild)

    Nach mehreren Monaten, die das Berufungsverfahren gedauert hat, hat die Jugendkammer am Landgericht Memmingen im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Maristenfrater und Internatsleiter in Mindelheim nun entschieden: Die Einsprüche der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage werden zurückgewiesen. Damit hat das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts vom Januar 2023 bestätigt, das den Mann in Bezug auf die Vergewaltigungsvorwürfe freigesprochen, ihn aber wegen zweier weiterer Sexualdelikte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt hatte.

    Laut der mündlichen Urteilsbegründung des Landgerichts von Montagnachmittag bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Vorgänge, so wie sie ein heute 37-Jähriger geschildert hat, einst so stattgefunden haben. Dr. Detlef Kröger, der den 37-Jährigen vertritt, sprach von einem „schwarzen Tag“ für die bayerische Justiz und kündigte an, in Revision zu gehen. Ein ausführlicher Bericht zum letzten Prozesstag folgt.

    Worum geht es in dem Fall? Ein heute 37-Jähriger hatte dem ehemaligen Frater vorgeworfen, ihn zu Schulzeiten, als er 15 Jahre alt war, mehrfach oral und anal vergewaltigt zu haben. Die Sache war bereits vor knapp zwei Jahren vor dem Amtsgericht in Memmingen Thema gewesen, zusammen mit weiteren Vorwürfen. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Memmingen hatte den Ex-Frater im Januar 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zugegeben, einen damals 17-Jährigen auf der Toilette bedrängt und einen 13-Jährigen mehrmals in sein Bett gelockt und sich an ihm gerieben zu haben. Die mehrfache Vergewaltigung des damals 15-Jährigen bestritt der Angeklagte jedoch. In der ersten Instanz folgte das Gericht der Ansicht einer Gutachterin, die nicht ausschließen wollte, dass es sich bei den Vorwürfen des mutmaßlichen Opfers um Scheinerinnerungen gehandelt habe. Sie war auch in diesem Prozess als Gutachterin geladen.

    Die Plädoyers im Missbrauchsprozess gegen den Ex-Frater gingen weit auseinander

    Bis zum Ende des Prozesses konnten die Ansichten über die Schuld des Ex-Fraters unterschiedlicher nicht sein, wie die Plädoyers am vorletzten Prozesstag gezeigt hatten. Geht es nach dem Willen von Dr. Detlef Kröger, der den heute 37-Jährigen als Nebenkläger vertritt, hätte der Angeklagte wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen für mindestens sechs Jahre hinter Gitter gemusst. Die beiden Verteidiger des Ex-Fraters, Dr. Christian Sering und Detlev Stoffels, sahen dagegen keine ausreichenden Beweise und forderten einen Freispruch. Und Staatsanwalt Andy Kögel lag bei seinem Plädoyer so ziemlich in der Mitte. Er wollte den Angeklagten für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis schicken.

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