Seit September läuft der Missbrauchsprozess vor dem Landgericht Memmingen – nun, am ersten Montag im Dezember, soll das Urteil gegen einen ehemaligen Mindelheimer Internatsleiter und Frater des Maristenordens verkündet werden. Ein heute 37-Jähriger wirft dem ehemaligen Frater vor, ihn zu Schulzeiten, als er 15 Jahre alt war, mehrfach oral und anal vergewaltigt zu haben.
Ist der Ex-Frater schuldig oder nicht? Die Ansichten darüber könnten unterschiedlicher nicht sein - wie die Plädoyers am vergangenen Prozesstag gezeigt haben. Geht es nach dem Willen von Dr. Detlef Kröger, der den heute 37-Jährigen als Nebenkläger vertritt, soll der Angeklagte wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen für mindestens sechs Jahre hinter Gitter. Die beiden Verteidiger des Ex-Fraters, Dr. Christian Sering und Detlev Stoffels, sahen dagegen keine ausreichenden Beweise und forderten Freispruch. Und Staatsanwalt Andy Kögel lag bei seinem Plädoyer so ziemlich in der Mitte. Er möchte den Angeklagten für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis schicken. Für die Jugendkammer des Landgerichts Memmingen unter Vorsitz von Richter Florian Förschner ist es vermutlich keine leichte Sache, hier ein Urteil zu fällen.
Noch einmal zur Erinnerung: Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Memmingen hatte den Ex-Frater im Januar 2023 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte zugegeben, einen damals 17-Jährigen auf der Toilette bedrängt und einen 13-Jährigen mehrmals in sein Bett gelockt und sich an ihm gerieben zu haben. Die mehrfache Vergewaltigung eines damals 15-Jährigen bestritt der Angeklagte. In der ersten Instanz folgte das Gericht der Ansicht einer Gutachterin, die nicht ausschließen wollte, dass es sich bei den Vorwürfen des vermeintlichen Opfers um Scheinerinnerungen gehandelt habe. Sie war auch in diesem Prozess als Gutachterin geladen.
Der Maristen-Frater war schon zweimal wegen Sexualdelikten verurteilt worden
Dies war bereits die dritte Bewährungsstrafe, der Ex-Frater war schon 2008 und 2011 wegen Sexualdelikten an Jugendlichen verurteilt worden. Gegen einen Teil des aktuellen Urteils vom Amtsgericht hatten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage Einspruch erhoben. In dem jetzigen Verfahren geht es deshalb um den dritten Tatkomplex, also die Vorwürfe des 37-Jährigen.
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