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Unterallgäu: Wohnung der Ex verwüstet: Eifersucht bringt 34-Jährigen ins Gefängnis

Unterallgäu

Wohnung der Ex verwüstet: Eifersucht bringt 34-Jährigen ins Gefängnis

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    Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten, nachdem er unter anderem die Wohnung seiner Ex-Freundin verwüstet haben soll.
    Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten, nachdem er unter anderem die Wohnung seiner Ex-Freundin verwüstet haben soll. Foto: Krauk

    Zumindest in einem Punkt sind sich vor dem Memminger Amtsgericht alle Beteiligten einig: Die Beziehung, die der Angeklagte und seine heutige Ex-Freundin fünf Jahre lang geführt haben, war absolut toxisch. „Die beiden waren wie Hund und Katze“, sagt die Mutter der jungen Frau als Zeugin. „Sie konnten nicht miteinander, aber auch nicht ohneeinander.“ Die Folge waren ständige Streits. Die eskalierten zuletzt so, dass der heute 34-Jährige zunächst in Handschellen im Gerichtssaal Platz nehmen musste.

    Zu dieser Vorsichtsmaßnahme hatten Richterin Barbara Roßdeutscher nicht zuletzt mehrere Briefe veranlasst, die der Angeklagte aus der Untersuchungshaft geschrieben und dabei wohl nicht mitbedacht hatte, dass sie vorab gelesen werden. Darin hatte er offenbar keinen Hehl daraus gemacht, wie wütend er auf seine Ex-Freundin und ihre Eltern ist. Die Richterin befürchtete deshalb, dass es im Saal zu Handgreiflichkeiten kommen könnte. Als der 34-Jährige jedoch versprach, sich zu benehmen, wurden ihm die Handschellen abgenommen.

    Anschließend verlas Staatsanwalt Andy Kögl die Anklageschrift, die gleich eine ganze Reihe von Punkten umfasste: So soll das Paar Anfang Februar 2020 nach dem Besuch einer Party wieder einmal mächtig aneinandergeraten sein. Als seine Freundin deshalb zu ihren Eltern fahren wollte, soll der 34-Jährige ihren Kopf gegen die Beifahrertür geschlagen, sie gewürgt und geschlagen haben.

    Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin übelst beleidigt haben

    Wenige Wochen später, als das Paar sich wieder einmal getrennt hatte, soll der Angeklagte das Handy seiner Ex-Freundin gestohlen und sie in seinem WhatsApp-Status übelst beleidigt haben. Damit nicht genug, soll er später auch noch ihre Wohnung verwüstet haben: Sämtliche Kleider wurden zerrissen, Polster und Kissen aufgeschlitzt und alles von Boden bis zur Decke mit Farbe besprüht. Den entstandenen Schaden bezifferte Staatsanwalt Kögl auf rund 40.000 Euro. Außerdem warf er dem 34-Jährigen vor, eine Überwachungskamera gestohlen zu haben, die der Vater auf dem Balkon seiner Tochter angebracht hatte, weil diese sich in ihrer Wohnung schon länger nicht mehr sicher fühlte.

    Und als wäre diese Liste für jemanden, der wegen Drogenhandels unter dreifacher offener Bewährung steht, nicht schon lange genug, kamen auch noch Beleidigung und Bedrohung des Vaters sowie ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen hinzu: Er hätte einen Umzug melden und einmal im Monat seinen Bewährungshelfer kontaktieren müssen, was er über Monate hinweg aber nicht tat.

    Aus Sicht des Angeklagten allerdings aus gutem Grund: Als Staatenloser, der in Deutschland nur geduldet war, sei er einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg gefolgt und nach Belgien ausgereist. Dort angekommen hätten dann aber die Corona-Krise und die geschlossenen Behörden verhindert, dass er sich anmelden und dem Gericht seine neue Adresse mitteilen konnte.

    Über seinen Verteidiger Richard Rill räumte der Angeklagte schließlich lediglich ein, das Handy seiner Ex-Freundin an sich genommen zu haben, um zu kontrollieren, ob sie Kontakt zu anderen Männern hatte. Er habe es aber nicht behalten, sondern zurückgeben wollen. Als er zu einer ausschweifenden Erklärung ansetzt, unterbricht ihn Richterin Roßdeutscher unwirsch: „Das ist genau, was ich hier nicht brauche: Ihre verkorkste Lebensgeschichte.“

    Der Angeklagte sagte, sein Schwiegervater habe ihm gedroht

    Verteidiger Rill führte an, dass die Familie der Ex-Freundin große Vorbehalte gegen seinen Mandanten gehabt habe. Als der 34-Jährige bereits in Belgien war, habe sein Beinahe-Schwiegervater gedroht: „Ich finde dich vor der Polizei.“ Grund für den Zorn könnte die völlig verwüstete Wohnung seiner Tochter gewesen sein. Laut dem Angeklagten sei das aber nicht der erste Einbruch dieser Art ohne irgendwelche Einbruchspuren gewesen. Er habe etwa ein Jahr zuvor zusammen mit seiner Freundin einen ganz ähnlichen Vorfall bei der Polizei angezeigt.

    Der Hinweis des Verteidigers, dass der Vater der Ex-Freundin offenbar großes Interesse daran hatte, den Angeklagten ins Gefängnis zu bringen und deshalb eine Frau in einem anderen Verfahren zu einer Falschaussage bewegen wollte, verärgerte die Richterin. Der Verteidiger picke sich nur die Rosinen aus dieser Aussage, das sei unfair und unmöglich, wetterte Roßdeutscher. Den Einwand Rills, dass es seine Aufgabe sei, seinen Mandanten zu entlasten, ließ sie nicht gelten: „Sie sind ein Organ der Rechtspflege“, sagte sie und warnte: „Legen Sie sich nicht mit mir an.“

    Die Richterin war sich sicher, dass der Angeklagte schuldig ist

    Wie Staatsanwalt Kögl war auch sie überzeugt, dass nur der Angeklagte als Täter in Betracht komme. Er habe nicht nur einen Schlüssel zu der Wohnung gehabt, sondern auch ein Motiv und die Gelegenheit: Er wusste, dass seine Ex-Freundin aus Furcht vor ihm bei ihren Eltern lebte. Deshalb habe er in WhatsApp-Nachrichten und am Telefon auch mehrfach nachgefragt, ob sie in ihrer Wohnung sei und dabei immer wieder auf eine „Überraschung“ hingewiesen. Staatsanwalt Kögl war sich außerdem sicher, dass wenige andere „so hinterfotzig und gemein“ wären wie der Angeklagte. „Der hat wirklich geschaut, dass alles kaputt ist.“ Zu seinen Gunsten wertete er die kranke Beziehung und die ebenfalls krankhafte Eifersucht des 34-Jährigen und forderte schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

    Diesem Vorschlag folgte schließlich auch die Richterin. Zuvor hatte Verteidiger Rill argumentiert, dass es keinerlei Beweise dafür gebe, dass sein Mandant die Wohnung verwüstet hat – zumal dieser die Schlüssel dazu bereits im Februar zurückgegeben haben will. „Wir wissen schlichtweg nicht, wer in der Wohnung war“, sagte er und bat darum, Stimmung und tatsächliches Wissen nicht zu vermischen. „Es passt alles“, war sich dagegen Roßdeutscher sicher. „Da sind Emotionen da und zwar ziemlich negative. Ich will nicht wissen, was passieren würde, wenn man Sie hier rausgehen ließe“, sagte sie zu dem Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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