Wer dabei erwischt wird, ein Video zu besitzen, das als Kinderporno eingestuft wird, muss mindestens mit einer Haftstrafe von einem Jahr rechnen: Seit der Paragraf 184b im Strafgesetzbuch im Sommer 2020 verschärft wurde, wird jede solche Tat als Verbrechen eingestuft. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit ist nicht möglich, Strafmilderungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Expertinnen und Experten hatten schon früh darauf hingewiesen, dass damit auch Menschen ohne pädokriminellen Hintergrund auf der Anklagebank landen und hart bestraft werden könnten – etwa Lehrer, die entsprechendes Material sichern, das unter Schülern die Runde macht, oder Jugendliche, die sich vermeintlich lustige Videos weiterleiten. Immer mehr Forderungen nach einer Entschärfung des Gesetzes wurden laut, zuletzt auch von der Justizministerkonferenz. Noch in diesem Jahr könnte es so weit sein – das ist allerdings zu spät für einen 24-Jährigen, der sich nun vor Gericht verantworten musste und durch das Urteil noch weitere, schwerwiegende Folgen zu befürchten hat.
Unterallgäu