Im kommenden Jahr könnte die Kreisstraße MN4 zwischen Dirlewang und Altensteig ausgebaut werden. Kreis- und Bauausschuss des Unterallgäuer Kreistags haben dafür und für eine weitere Straßensanierung grünes Licht gegeben – vorausgesetzt, es ist im Haushalt Geld für die beiden Straßen vorhanden. In der Sitzung gab es allerdings Zweifel, ob die MN4 wirklich schon in so schlechtem Zustand ist, dass sie bereits jetzt saniert werden muss.
„Ich kenne Straßen im Landkreis, die in einem wesentlich schlechteren Zustand sind“, sagte Lisa Steber (Grüne) und regte an, einmal grundsätzlich über den Straßenausbau zu debattieren. Denn während etwa im sozialen Bereich um 10.000-Euro-Beträge gerungen werde, werde im Straßenbau, in dem es häufig um deutlich höhere Beträge geht, meist überhaupt nicht diskutiert. Im Fall der Kreisstraße MN 4 zwischen Dirlewang und Altensteig stehen Baukosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro im Raum, rund die Hälfte davon müsste der Landkreis voraussichtlich selbst tragen.
Werden die Straßen nicht rechtzeitig saniert, kann es noch teurer werden
Wie Landrat Alex Eder verdeutlichte, müsse man aber zwischen freiwilligen und Pflicht-Aufgaben unterscheiden. Ausgaben im sozialen Bereich seien teils freiwillig, der Landkreis ist also nicht dazu verpflichtet und kann sich überlegen, ob er sie sich leisten will bzw. kann oder nicht. Als Beispiel nannte Eder den Pflegestützpunkt, für den sich der Landkreis nach längerem Ringen entschieden hat. Sein Straßennetz in Schuss zu halten, ist demgegenüber eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Er steht also nicht vor der Entscheidung, ob er die Straßen sanieren will, sondern kann lediglich festlegen, wann er das tut.
Josef Doll (Grüne) sprach sich deshalb dafür aus, in Zeiten knapper Haushalte Projekte zu strecken. Die Straße zwischen Dirlewang und Altensteig habe nur eine untergeordnete Bedeutung und könne deshalb noch aufgeschoben werden. Eder, der als Bauingenieur im Straßenbau selbst vom Fach ist, rät davon jedoch ab: Investitionen in den Straßenbau seien langfristig Vergünstigungen, weil die Schäden im Laufe der Zeit größer werden und damit immer teurer zu beheben sind. Dem pflichtete auch Kreiskämmerer Sebastian Seefried bei: „Wenn wir an der Infrastruktur sparen, ist das nicht gespart, sondern die Belastung ist nur verschoben.“ Zudem warnte Eder davor, „dass wir hier 80 Millionen Straßenbauexperten sind“. Im Vorbeifahren seien die Schäden für Laien oft kaum wahrnehmbar, weshalb man die Beurteilung besser den Fachleuten überlassen sollte.
Auch die Brücke über den Hungerbach soll erneuert werden
Zu diesen gehört auch Walter Pleiner, der Tiefbauamtsleiter am Landratsamt. Er erläuterte in der Sitzung, dass der Straßenaufbau auf dem 1,3 Kilometer langen Abschnitt nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Dieser weise außerdem Verdrückungen auf, aus denen das Wasser nicht abfließen kann. Bei Starkregen oder Schneefall mit überfrierender Nässe kann das gefährlich werden. Auch die Hungerbachbrücke müsse erneuert werden. Die Brücke, deren genaues Baujahr nicht bekannt ist, aber wahrscheinlich aus den 1950er Jahren stammt, wird zwar nicht demnächst in sich zusammenfallen, weist laut Pleiner aber umfangreiche Mängel auf, die sich – wenn nichts unternommen wird – weiter verschlechtern werden. Zudem ist ihre Tragfähigkeit auf 16 Tonnen beschränkt, womit sie den Anforderungen des heutigen Verkehrsaufkommens nicht mehr genügt. Er empfahl deshalb, die Brücke zu erneuern und die Straße auf eine Breite von sechs Meter auszubauen.
Die Mitglieder des Kreis- und des Bauausschusses befürworteten das gegen die Stimmen von Lisa Steber und Josef Doll. Einstimmig fiel dagegen die Entscheidung, den Oberbau der Kreisstraße MN16 zwischen Hawangen und Ungerhausen auf einer Länge von drei Kilometern zu verstärken. Aufgrund des schwachen Asphaltaufbaus zeige sie Durchbrüche, so Pleiner. Deshalb solle die vorhandene Deckschicht abgefräst und eine neue Trag- und Deckschicht aufgebracht werden. Die Kosten betragen hierfür ebenfalls rund 1,6 Millionen Euro, wovon der Landkreis dank Fördermitteln aber nur etwa die Hälfte tragen muss.
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