Während manche Eltern dem Jahr 2026 vielleicht schon entgegenfiebern, sehen ihm viele Kommunen mit gemischten Gefühlen entgegen. Dann nämlich haben nicht nur Kleinkinder vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sondern auch alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen – und ab dem Schuljahr 2029/2030 dann alle Kinder im Grundschulalter. Was das für die Kommunen aber auch für die Eltern bedeutet, erläuterte Manja Sailer, die Leiterin des Fachbereichs Kindertageseinrichtungen am Landratsamt, in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Unterallgäu