Ein juristisches Nachspiel hat das Liebesspiel eines Pärchens, das jüngst beim Sex im Becken der Therme in Bad Wörishofen erwischt wurde. Der Mann und die Frau, 31 und 25 Jahre alt, haben sich eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ eingehandelt und flogen aus der Therme. Ihnen droht jetzt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich wurden die liebeshungrigen Thermen-Gäste auch noch wegen Beleidigung angezeigt, weil sie von ihrem Rausschmiss samt Hausverbot wenig begeistert waren und auch noch das Personal beleidigten. Sex in der Öffentlichkeit sorgt immer mal wieder für Beschäftigung bei Polizei und Justiz. Dabei ist es grundsätzlich gar nicht verboten.
Unterallgäu