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Unterallgäu: Mann stalkt seit 2011 seine Ex-Freundin - und muss nun in Haft

Unterallgäu

Mann stalkt seit 2011 seine Ex-Freundin - und muss nun in Haft

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    Stalking ist Psychoterror.  Ein Stalker musste sich wegen Hausfriedensbruchs vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.
    Stalking ist Psychoterror. Ein Stalker musste sich wegen Hausfriedensbruchs vor dem Memminger Amtsgericht verantworten. Foto: Angelika Warmuth/Symbol (dpa)

    Ein außergewöhnlicher Fall mit einer „Anklage, wie man sie selten hat“, so die Vorsitzende Richterin, wurde vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt. Es ging um einen Stalker: Ein mehr als 60 Jahre alter Mann aus dem Nachbarlandkreis Biberach, dessen Beziehung zu einer wenige Jahre jüngeren Frau aus dem Unterallgäu vor rund zehn Jahren in die Brüche gegangen war, wurde des mehrfachen Hausfriedensbruchs beschuldigt.

    Mann verfolgt Ex-Freundin jahrelang - selbst Polizei war lange machtlos

    Obwohl die Frau wiederholt und mit allen rechtlichen Mitteln deutlich gemacht hatte, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte, stellte ihr der Mann jahrelang nach. Weder ein polizeiliches Kontaktverbot noch ein entsprechender Gerichtsbeschluss, nicht einmal eine Verurteilung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe, konnten den Mann davon abhalten, immer wieder und vorzugsweise nachts am Haus seiner Ex-Freundin aufzutauchen und dort verschiedenste Dinge zu hinterlassen: Die von der Staatsanwältin vorgetragene Liste beinhaltete von Blumen über Schokolade bis hin zu allerlei Unrat eine ganze Reihe von Dingen, die der Frau einfach lästig fielen. Manche der beigelegten Zettel enthielten sogar Drohbotschaften. Dazu legte er Briefe auf das Grab ihrer Eltern und bewies mit all diesen Aktionen laut der Richterin „große kriminelle Energie“.

    Kamera-Überwachung hilft nicht gegen Stalker

    Sowohl ein Polizeibeamter als auch die Frau selbst belegten die Vorgänge in ihren Zeugenaussagen. Die Frau hatte zunächst auf Anraten ihres Rechtsanwalts zwei Wildkameras und dann sogar vier hochwertige Videokameras mit Warnschildern an ihrem Haus angebracht. Aber der abgewiesene Liebhaber ließ sich nicht abhalten und – was die Richterin geradezu schockierte – er tauchte sogar weniger als eine Woche vor dem jetzigen Verhandlungstermin abends am Haus seiner Ex auf. Außerdem hatte er sie über Jahre hinweg immer wieder mit dem Auto verfolgt. All das habe „seit dem Jahr 2011 keine Stunde aufgehört“, sagte die Frau vor Gericht. Sie hatte alles säuberlich aufgelistet, und sie bot dem Gericht an, die Videoaufzeichnungen vorzuführen. Weil bereits ein Polizeibeamter bestätigt hatte, dass der Mann auf den Aufnahmen eindeutig zu erkennen sei, war das nicht nötig. Einen besonderen Höhepunkt erreichte die Nachstellung, als der Mann in der Zeitung eine Glückwunschanzeige schaltete. Dort musst die Frau dann die unerbetene Gratulation zu ihrem Geburtstag lesen.

    Dem Stalker tut es "sehr leid"

    Nach den Zeugenaussagen ging es um die Frage, ob ein Gutachten in Bezug auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes erforderlich sei, aber die Richterin erkannte diese ohnehin an. Offen blieb, weshalb der Mann kaum etwas getan hatte, um sich psychologisch beraten zu lassen. Er habe, so der Angeklagte, einige Gespräche mit einem Geistlichen geführt, aber weil dieser wegen der Corona-Krise in seine Heimat zurückbeordert worden sei, habe er keine weiteren Versuche mehr unternommen. Er gestehe ein, was in der Anklage vorgebracht wurde; ihm tue heute alles sehr leid und es sei „ein großer Fehler“ gewesen, so der Mann: „Es hat sich alles hochgeschaukelt“, so sein Schlusswort.

    Stalker muss vorerst ins Gefängnis

    Da der Angeklagte noch unter offener Bewährung von seiner einschlägigen Verurteilung her stand und darüber hinaus 19 anderweitige Vorstrafen aufzuweisen hatte, ging es schließlich nur noch um das Strafmaß. Selbst Verteidigerin Ackermann tat sich schwer, strafmildernde Argumente zu finden. Sie zeigte sich mit der Forderung der Staatsanwältin nach neun Monaten Haft einverstanden, wollte diese aber doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt haben. Richterin Krempl verurteilte den Mann schließlich zu sieben Monaten Haft, wobei sie angesichts der besonderen Umstände des Falles keine Bewährung mehr geben konnte. (wis)

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