Das Urteil gegen einen Mann, der sich im Frühjahr an der Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen hat, ist nun rechtskräftig. Wie Jürgen Brinkmann, der Vizepräsident des Landgerichts Memmingen, unserer Redaktion gegenüber erklärt, hätten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte in der zweiten Instanz vor dem Landgericht ihre Berufung zurückgenommen. Damit gilt das Urteil, das das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Memmingen im Mai dieses Jahres in erster Instanz gefällt hatte: Der Mann muss drei Jahre in Haft. Nur durch Zufall war der Fall ans Licht gekommen.
Unterallgäu
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