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Unterallgäu: Kinderpornos verbreitet: FBI kommt Unterallgäuer auf die Schliche

Unterallgäu

Kinderpornos verbreitet: FBI kommt Unterallgäuer auf die Schliche

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    Das FBI hat einen Unterallgäuer ausfindig gemacht, der auf einer Tauschbörse im Netz Kinderpornografie verbreitet hat.
    Das FBI hat einen Unterallgäuer ausfindig gemacht, der auf einer Tauschbörse im Netz Kinderpornografie verbreitet hat. Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

    Es ist ein Fall, der selbst für erfahrene Richter und Ermittler ungewöhnlich ist: Ein Unterallgäuer steht vor Gericht, weil er Kinderpornos besessen und verbreitet haben soll - und auf die Schliche gekommen war ihm keine geringere Organisation als das FBI, der amerikanische Inlandsgeheimdienst.

    Das FBI nimmt selbst aktiv an Tauschbörsen im Internet teil, die im Verdacht stehen, dass dort Kinder- und Jugendpornografie geteilt wird - so auch auf der Plattform, auf der der Familienvater aus dem Unterallgäu unterwegs war. Der Geheimdienst bietet selbst "Material" an, auf das die anderen Teilnehmenden aufmerksam werden sollen. Titel der Datei und eine Beschreibung suggerieren, dass man beim Download Kinderpornos bekommt. Das ist jedoch nicht der Fall - im Gegenteil: Stattdessen greift das FBI die IP-Adressen derjenigen ab, die versuchen, die angebotenen Dateien herunterzuladen. Auch der Unterallgäuer Familienvater ging dem Geheimdienst so offenbar ins Netz.

    Das FBI ermittelte den Unterallgäuer, dann klingelte es an seiner Haustür

    Weil es sich um eine IP-Adresse aus Deutschland handelte, informierte das FBI die deutschen Behörden, die wiederum Ermittlungen einleiteten. Eines Morgens um sechs Uhr früh klingelte die Polizei an der Haustür des Unterallgäuers. Sein Rechner war gerade eingeschaltet, die Frau und seine Kinder ebenfalls zu Hause, erinnert sich ein Polizist, der bei der Durchsuchung vor Ort war. Der Familienvater habe noch versucht, den PC auszuschalten. Dann sei auf einmal das Licht ausgegangen - der Strom war weg, der Computer aus.

    Sein Mandant sei von dieser Situation "völlig überfordert" gewesen, erklärt Verteidiger Daniel Nißle das Verhalten des Angeklagten bei der Durchsuchung. Aus einer Kurzschlussreaktion heraus habe der Familienvater den Strom im Haus abgestellt. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe räume sein Mandant in vollem Umfang ein, gab Nißle zu Protokoll. Der Unterallgäuer habe über die Tauschbörsen Pakete mit Filmen heruntergeladen, in denen solche kinderpornografischen Dateien dabei gewesen seien. "So ist er reingerutscht, auch wenn er heute weiß, dass das nicht in Ordnung war."

    Der Angeklagte sagt, er sei an der Kinderpornografie "hängen geblieben"

    Der Angeklagte selbst sagte, die kinder- und jugendpornografischen Dateien seien erst "Beifang" gewesen, wenn er größere Datenmengen heruntergeladen habe, doch er sei daran hängen geblieben. Seine Ehe sei nicht gut gelaufen, den Konsum habe er vor der Familie versteckt. Nach der Durchsuchung habe er sich Hilfe geholt, erklärte der Enddreißiger.

    Derweil wurden verschiedene Festplatten, USB-Sticks und andere Datenträger zum Gutachter geschickt. Insgesamt 2,2 Terabyte habe er ausgelesen, erklärte der Ingolstädter IT-Forensiker Günter Huber vor Gericht. Weil Kinder in dem Haushalt lebten, war dabei besondere Eile geboten. Doch in dieser Hinsicht konnte der Gutachter Entwarnung geben: Die Kinder des Unterallgäuers waren auf dem Bild- und Videomaterial nicht in entsprechenden Situationen zu sehen gewesen.

    Im Detail erklärte Huber vor dem Memminger Schöffengericht, wie er das Datenmaterial untersucht und was er dabei herausgefunden hatte. In 472 Vorgängen sei rund ein Gigabyte an kinderpornografischem Material über ein dezentrales Netzwerk verbreitet worden, insgesamt 50 Dateien hatte der Unterallgäuer offenbar von August 2022 bis Februar 2023 online zur Verfügung gestellt. "Eine erhebliche Menge", so das Urteil von Huber. Angeklagt waren zudem weitere 198 Videos, die man auf einer externen Festplatte gefunden hatte. "Es ist harte und härteste Kinderpornografie darunter", lautete das Urteil des Experten zu den untersuchten Bildern und Videos.

    Huber zufolge könne man anhand der Daten davon ausgehen, dass der Unterallgäuer auch vor dem Jahr 2022 schon Dateien geteilt habe. Zum ersten Mal hatte der Familienvater die Tauschbörse wohl 2009 genutzt - wofür, das ließe sich heute aber nicht mehr nachvollziehen.

    Einige Punkte sprachen für den Angeklagten

    Für den Angeklagten sprachen sein Geständnis, dass er sich bereits Hilfe geholt hatte und sein geradliniger Lebensweg: Er ist nicht vorbestraft, hatte zeitlebens einen Job und ist Alleinversorger seiner Familie. Gegen ihn sprach nicht nur die Anzahl der kinderpornografischen Bild- und Videodateien, sondern auch, dass einige Videos relativ lange dauerten und teils schweren sexuellen Missbrauch zeigten.

    Richter Nicolai Braun und seine Schöffen am Amtsgericht Memmingen verurteilten den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die auf Bewährung ausgesetzt wurde. Der Unterallgäuer muss sich in einer psychotherapeutischen Fachambulanz beraten lassen und darf sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. "Wenn da irgendwas ist, sitzen Sie das ab", warnte ihn Richter Braun. Von einer zusätzlichen Geldauflage, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, sah das Gericht ab - allein für die Prozesskosten samt Gutachten dürfte ein fünfstelliger Betrag zusammenkommen.

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