Das Hochwasser hat Auswirkungen auf mehrere Wasserversorgungen im Unterallgäu: Bei aktuellen Trinkwasseruntersuchungen des Gesundheitsamts am Unterallgäuer Landratsamt wurden in mehreren Proben coliforme Keime nachgewiesen. In diesem Fall erlässt das Gesundheitsamt eine Abkochanordnung. Das heißt: Das Wasser muss dann vor dem Verzehr zwingend abgekocht werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden in diesem Fall direkt vom jeweiligen Wasserversorger beziehungsweise von ihrer Gemeinde über die Abkochanordnung informiert.
Zudem findet man auf der Internetseite des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/hochwasser eine Übersicht, für welche Gemeinden oder Ortsteile das Abkochen des Trinkwassers empfohlen oder angeordnet wird. Die Übersicht wird laufend aktualisiert, sobald neue Untersuchungsergebnisse vorliegen. In allen Orten oder Ortsteilen, die nicht aufgeführt sind, kann das Trinkwasser derzeit uneingeschränkt genutzt werden.
In diesen Gemeinden gibt es eine Abkochanordnung für das Wasser
Aktuell besteht eine amtliche Abkochanordnung für folgende Gemeinden/Ortsteile im Unterallgäu (Stand Freitag, 7. Juni, 12.50 Uhr):
- Amberg
- Bedernau
- Breitenbrunn
- Bronnen
- Buxheim
- Fellheim
- Fürbuch
- Hausen
- Loppenhausen
- Mattsies
- Memmingerberg
- Oberrammingen
- Salgen
- Schöneberg
- Trunkelsberg
- Tussenhausen
- Unterrammingen
- Weilbach
- Wiedergeltingen
- Zaisertshofen
Abkochempfehlung für das Trinkwasser
Für folgende Orte/Ortsteile wird das Abkochen des Trinkwassers aktuell empfohlen:
- Saulengrain
In allen anderen Unterallgäuer Orten oder Ortsteilen, die an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, kann das Trinkwasser nach aktuellem Stand uneingeschränkt genutzt werden. (mz)