Startseite
Icon Pfeil nach unten
Mindelheim
Icon Pfeil nach unten

Unterallgäu: Hund reißt trächtiges Reh - Halterin vor Gericht

Unterallgäu

Hund reißt trächtiges Reh - Halterin vor Gericht

    • |
    Ein Windhund hatte im vergangenen Jahr eine trächtige Rehkuh gejagt und tödlich verletzt. Jetzt musste sich die Hundehalterin wegen Jagdwilderei vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.
    Ein Windhund hatte im vergangenen Jahr eine trächtige Rehkuh gejagt und tödlich verletzt. Jetzt musste sich die Hundehalterin wegen Jagdwilderei vor dem Memminger Amtsgericht verantworten. Foto: Tom Engel (Archivfoto)

    Es müssen schreckliche Szenen gewesen sein, die sich im Oktober 2023 auf einer Wiese im westlichen Landkreis Unterallgäu zugetragen haben. Laut der Memminger Staatsanwaltschaft jagte dort ein Windhund über längere Zeit einem Reh hinterher und biss es mehrfach in die Hinterläufe.

    Schließlich riss der Hund das flüchtende Tier zu Boden und verletzte es so schwer, dass es kurz darauf durch einen Jäger von seinen Schmerzen erlöst werden musste. Die Halterin des Windhunds steht an diesem Vormittag nun wegen Jagdwilderei vor dem Memminger Amtsgericht. Bei der Verhandlung weicht ihre Version des Tathergangs allerdings von der Darstellung einer Zeugin ab.

    Hund attackiert Reh - dramatische Szenen bei Hawangen

    Die 51-jährige Angeklagte sagt gegenüber Richter Nicolai Braun Folgendes aus: Sie sei mit ihren beiden Hunden im Kofferraum eines Kombis zum Spazierengehen zu einer Wiese gefahren. Als sie ihre Hunde aus dem Auto holen wollte, habe sie festgestellt, dass sich die Leinen der Vierbeiner verheddert hatten. Um die Verknotung zu lösen, habe sie einen der beiden abgeleint. Dann sei alles ganz schnell gegangen. Der Hund habe drei Rehe in einem Graben entdeckt und sei sofort aus dem

    Der Hund habe die Rehe in Richtung Flughafen verfolgt, so dass sie die Tiere aus den Augen verloren habe. Erst etwa eine Stunde später hätte sie den Hund und ein Reh wieder entdeckt. Dabei sei der Windhund stets stehen geblieben, sobald sich das Reh ebenfalls nicht mehr bewegte. Allerdings sei die Hatz sofort wieder weitergegangen, sobald das Reh flüchtete.

    Zeuge: Hundeschnauze war blutverschmiert

    Von dieser Phase des Geschehens berichtet auch ein Zeuge vor Gericht, der an besagtem Tag zusammen mit einem Freund auf dem Weg zum Flughafen war. Die Männer haben durch lautes Rufen und mit Regenschirmen "bewaffnet" versucht, den Hund von dem Reh wegzutreiben. Dabei haben sie auch die Verletzungen des Wildtiers an den Hinterläufen gesehen. Zudem sei die Schnauze des Hundes blutverschmiert gewesen. Letztlich habe sich das Reh noch in einen trockenen Bachlauf geschleppt, wo es der dortige Jagdpächter schließlich tötete.

    Als weitere Zeugin vor Gericht sagt die Frau des Jagdpächters aus. Sie war am Tattag ebenfalls mit ihrem Hund im Auto zu einem Spaziergang aufgebrochen. Dabei habe sie die Angeklagte mit zwei Hunden gesehen. Einer sei dicht bei der Frau gewesen, der andere Hund einige Meter weiter weg. Die Zeugin geht deshalb davon aus, dass ein Hund angeleint war und der andere frei herumlief. Allerdings habe sie keine Jagdszene beobachtet, wie sie von der Angeklagten im Gericht geschildert wurden. Auch nicht mit ihrem Fernglas. Vielmehr habe die Situation auf sie ruhig gewirkt - wie bei einem normalen Spaziergang. Kurze Zeit später habe sie plötzlich einen panischen Aufschrei gehört. Zu diesem Zeitpunkt sei die Frau mit ihren Hunden aber schon außer Sichtweite gewesen. Als sie die Hundehalterin schließlich wieder gesehen habe, sei diese völlig aufgelöst gewesen. Dann habe sie ihren Mann wegen des verletzten Rehs angerufen.

    Angeklagte: "Es tut mit total leid"

    Die Angeklagte betont vor Gericht, dass sie alles versucht habe, um ihren Hund von dem Reh wegzulocken. Aber es habe alles nichts geholfen. "Es tut mir total leid", beteuert die 51-Jährige und verspricht, dass ihr so etwas nicht mehr passieren werde.

    Da sich die Aussagen der Zeugin und der Angeklagten widersprechen, kommen dem Richter offenbar Zweifel an der Version mit der verhedderten Leine. In seinen Augen könnte man die Sache juristisch so sehen, dass die Angeklagte beim Ableinen des Hundes im Auto billigend in Kauf genommen hat, dass so ein Szenario entsteht - auch wenn sie die Jagd nicht bewusst herbeiführen wollte. Letztlich regt Braun an, dass Verfahren einzustellen, wenn die Angeklagte eine Strafe von 1200 Euro akzeptiert. Dem stimmt die Frau zu.

    Von ähnlichen Jagdszenen kann Andreas Ruepp berichten: "Wildernde Hunde sind ein ernstes Problem", sagt der Vorsitzende der Memminger Kreisgruppe des Jadgverbands. So würden Jäger immer wieder verendete Rehe finden, die Spuren von Hundeattacken haben. Der Jäger rät deshalb allen Hundebesitzern, ihre Vierbeiner in Jagdrevieren an der Leine zu führen - vor allem im Frühling, wenn Wildtiere ihre Jungen bekommen. In Bayern bestehe zwar kein genereller Leinenzwang in Jagdrevieren. Aber der Hundehalter müsse sein Tier stets im Auge behalten und auf es einwirken können. Allerdings sei der Jagdtrieb vieler Hunde stärker als der Gehorsam gegenüber ihren Halterin.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden