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Unterallgäu: Diebstahl in Logistikfirma: Energydrinks bekommen Flügel

Unterallgäu

Diebstahl in Logistikfirma: Energydrinks bekommen Flügel

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    Energydrinks sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt - und offenbar auch bei den Mitarbeitern einer Logistikfirma.
    Energydrinks sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt - und offenbar auch bei den Mitarbeitern einer Logistikfirma. Foto: Frank Leonhardt (dpa)

    Angeblich verleiht der Genuss des Getränks Flügel und ist vor allem beim jüngeren Publikum beliebt. Eine andere Zielrichtung hatten vier Mitarbeiter eines Logistikunternehmens in der Region, bei dem die blau-silbernen Dosen zentral umgeschlagen werden. Hier bekamen die Dosen Flügel: Palettenweise verschwanden immer wieder tausende Getränke. Die Kripo beendete durch gezielte Überwachungsmaßnahmen schließlich das Treiben und nahm vier Mitarbeiter der Firma fest. Jetzt fand am Memminger Amtsgericht die Hauptverhandlung gegen die vier Angeklagten wegen Bandendiebstahls statt.

    Jeder der rumänischen Männer erschien vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Nicolai Braun mit einem eigenen Rechtsanwalt. Um die Sprachbarriere zu überwinden, waren zwei Simultandolmetscher im Einsatz. So geriet das Verlesen der Anklageschrift durch die Staatsanwältin zu einem babylonischen Sprachgewirr, bei dem im Zuschauerraum nahezu nichts mehr zu verstehen war.

    Die Angegklagten hatten Energydrinks im Wert von mindestens 20.000 Euro gestohlen und verkauft

    Erst bei der Zeugenvernehmung der ermittelnden Kriminalbeamtin wurde der Sachverhalt deutlicher. Die Angeklagten hatten gemeinschaftlich im Herbst 2018 in mindestens vier Fällen zwölf Paletten aus einem Firmenlager gestohlen und das Diebesgut verkauft. Es hatte einen Wert von mindestens 20.000 Euro. Zwei der Angeklagten mussten sich wegen weiterer gleichartiger Diebstähle verantworten, die sie ohne Zutun der Bandenmitglieder begangen hatten und bei denen ein Schaden von weiteren 13.000 Euro entstanden ist. Die Abnehmer und Helfer der Angeklagten müssen sich in einem eigenen Verfahren vor Gericht verantworten.

    Die Angeklagten im Alter zwischen 31 und 47 Jahren befanden sich wegen Verdunkelungsgefahr bis zu fünf Monate in Untersuchungshaft. Nachdem alle Rumänen geständig waren, wurden die Haftbefehle wieder aufgehoben. Zu Prozessbeginn erklärten die Rechtsanwälte namens ihrer Mandanten, dass die Vorwürfe in der Anklageschrift zutreffen. Die Anwälte äußerten jedoch absolutes Unverständnis darüber, dass den Angeklagten die Tatausführung dermaßen leicht gemacht worden sei und firmenintern keine erkennbare Kontrolle stattgefunden habe.

    Zahlreiche Mitarbeiter der Logistikfirma hätten sich über einen längeren Zeitraum dort "bedient"

    Auch die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass es sich bei den angeklagten Delikten nur um die Spitze eines Eisberges gehandelt habe. So habe eine Inventur ergeben, dass ein Vielfaches an Energydrinks verschwunden sei. Angeblich hätten sich zahlreiche Mitarbeiter der Lagerhalle über einen längeren Zeitraum bedient.

    Das Schöffengericht wertete die abgelegten Geständnisse und fehlende Vorstrafen der Angeklagten strafmildernd. Die Angeklagten wurden je nach Tatbeitrag wegen Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafen wurden für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht entsprach damit im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verurteilten tragen die Kosten des Verfahrens und müssen gesamtschuldnerisch den entstandenen Diebstahlsschaden übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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