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Unterallgäu: Die Jahrgänge 1971 und später müssen jetzt ihre alten Führerscheine umtauschen

Unterallgäu

Die Jahrgänge 1971 und später müssen jetzt ihre alten Führerscheine umtauschen

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    Bis 2033 müssen Millionen der älteren «rosa Führerscheine» umgetauscht werden. Die Frist für die Jahrgänge ab 1971 und darüber endet am 19. Januar 2025.
    Bis 2033 müssen Millionen der älteren «rosa Führerscheine» umgetauscht werden. Die Frist für die Jahrgänge ab 1971 und darüber endet am 19. Januar 2025. Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

    Unterallgäuerinnen und Unterallgäuer, die 1971 und später geboren sind und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis 19. Januar 2025 umtauschen. Darauf weist das Landratsamt hin. Seit 2022 werden in ganz Deutschland Schritt für Schritt die alten „Lappen“ gegen die neuen EU-Scheckkarten getauscht.

    „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es kurz vor dem Stichtag zu einem großen Andrang in der Führerscheinstelle kommt“, sagt Jan Madsack, Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt Unterallgäu. Deshalb sei dann mit erheblichen Wartezeiten und mit Produktionsverzögerungen in der Bundesdruckerei zu rechnen. Deshalb rät Madsack allen, die ab dem Jahr 1971 geboren sind, jetzt schon den neuen Führerschein zu beantragen. Wer in diesem Zeitraum geboren wurde und nach dem 19. Januar 2025 noch mit dem alten Papier-Führerschein Auto fährt, riskiere bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld.

    Wer mag, kann seinen Führerschein auf digitalem Wege umtauschen

    Neu ist, dass der Antrag für den „Pflichtumtausch“ nun ganz bequem von zu Hause aus digital erfolgen kann. „Mit diesem Angebot wollen wir einen weiteren Schritt hin zur digitalen Führerscheinstelle gehen, und hoffen, dass dieses Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wird“, so Madsack. Für den digitalen Antrag ist eine BayernID nötig. Diese kann beantragen, wer die elektronische ID-Funktion seines Ausweises freigeschaltet hat. Oder: Wer seine Steuer über Elster abwickelt, kann auch über dieses Zertifikat eine BayernID beantragen. Weitere Informationen und ein Erklärvideo gibt es unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein.  

    Natürlich ist aber auch weiterhin die persönliche Antragstellung im Landratsamt möglich. Mitbringen müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ihren bisherigen Führerschein, Ausweis oder Pass sowie ein aktuelles biometrisches Foto. In beiden Fällen kann der neue Führerschein dann per Direktversand direkt von der Bundesdruckerei per Einschreiben an die Antragstellerinnen und Antragsteller verschickt werden. Die Kosten für das neue Dokument betragen 30,30 Euro.

    Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch noch bis 19. Januar 2033 Zeit

    Wer nicht zu den betroffenen Geburtsjahrgängen zählt oder bereits einen Kartenführerschein hat, muss vorerst nichts unternehmen. Weitere Informationen, die Stichtage zum Führerscheinumtausch sowie der Link zur Online-Beantragung sind auf der Homepage des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein zu finden. Hier kann man auch einen Termin in der Führerscheinstelle vereinbaren. Eine Terminvereinbarung ist auch über die Unterallgäu-App möglich. Mehr dazu unter www.unterallgaeu.de/app.

    Der Besuch in der Führerscheinstelle ist selbstverständlich auch ohne Termin während der Öffnungszeiten möglich. Antragsteller werden in diesem Fall gebeten, im Wartebereich ein Ticket zu ziehen, je nach Kunden-Aufkommen ist dann mit Wartezeiten zu rechnen.

    Unterallgäuerinnen und Unterallgäuer, die zwischen 1953 und 1970 geboren wurden, mussten ihre alten Führerscheine bereits in den vergangenen Jahren umtauschen. Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die vor 1953 geboren wurden, haben für den Umtausch noch bis 19. Januar 2033 Zeit.

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