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Unterallgäu: Bauernproteste im Unterallgäu: Polizei ermittelt gegen Landwirte

Unterallgäu

Bauernproteste im Unterallgäu: Polizei ermittelt gegen Landwirte

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    Bei den Bauernprotesten in Pfaffenhausen ist es zu einer Anzeige gekommen.
    Bei den Bauernprotesten in Pfaffenhausen ist es zu einer Anzeige gekommen. Foto: Ulla Gutmann

    Nach den Bauernprotesten am Montag laufen bei der Polizei mehrere Ermittlungsverfahren gegen Landwirte: Laut Holger Stabik vom Die Polizei prüft darüber hinaus eine Anzahl an weiteren Fällen. Gegen wie viele Personen konkret ermittelt wird, konnte Stabik zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen.

    Die Örtlichkeiten sind hingegen klar definiert: "Die Straftaten wurden an den Anschlussstellen Stetten, Erkheim und am Kreisverkehr in Pfaffenhausen festgestellt", so der Polizeioberkommissar. "Weitere relevante Erkenntnisse, welche im Rahmen der Versammlungen festgestellt wurden, werden der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt." Im Raum der Polizeiinspektion Bad Wörishofen sei es zu keinen Anzeigen gekommen.

    Die Polizei hat die Blockaden der Bauern am Montag nach und nach "abgearbeitet"

    Die Lage am Montag sei sehr dynamisch gewesen, es habe eine Vielzahl an unangemeldeten Versammlungen gegeben, die die Polizei nach und nach "abgearbeitet" habe, erläutert der Polizeisprecher. "Der Landkreis Unterallgäu war einer der Schwerpunkte im Präsidium", so Stabik. So manches Mal hatte sich eine Blockade bereits wieder aufgelöst, weil die Landwirte weitergezogen seien, als die Polizei vor Ort angekommen sei. 

    08.01.2024,  Bauernstreik 08.06.2024, Bad Wörishofen im Unterallgäu, Großer Bauernstreik am 8.1.2024, Luftbild vom blockierten Kreisverkehr nähe Therme.
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    In zahlreichen Orten im Unterallgäu protestieren die Bauern. Hier eine Übersicht mit Bildern aus Mindelheim, Bad Wörishofen, Türkheim, Stetten und Pfaffenhausen.

    Während der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, und auch Verantwortliche der Bauernverbände immer wieder davon sprechen, dass die Protestaktionen der Landwirte in dieser Woche alle ordnungsgemäß angemeldet worden seien, konnte davon in mehreren bayerischen Landkreisen keine Rede sein. Insbesondere im Allgäu war der Großteil der Blockaden im Vorfeld nicht bei den Landratsämtern angezeigt worden. Polizeiangaben zufolge sind etwa im

    Was ein Rechtsexperte zu den Bauernprotesten im Unterallgäu sagt

    Professor Josef Lindner vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg sieht deshalb im Gegensatz zu Staatskanzleichef Herrmann rechtlich keinerlei Unterschied zwischen den unangemeldeten Straßenblockaden der Landwirte und der Blockaden sogenannter Klimakleber der „Letzten Generation“. Herrmann hatte es als „empörend und unanständig“ bezeichnet, die Aktionen der Landwirte mit denen der Klimakleber zu vergleichen. Die Frage, ob er auch mit Blick auf die Vielzahl unangemeldeter Versammlungen bei dieser Einschätzung bleibe, wollte der CSU-Politiker auf Nachfrage unserer Redaktion nicht beantworten. Seine Pressesprecherin teilte mit, dass sich der Minister zu konkreten Fällen öffentlich nicht äußern werde.

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    Seit dem frühen Montagmorgen demonstrieren Bauern und Lastwagenfahrer auf den Zufahrten nach Mindelheim. Der Protest in Bildern.

    „Versammlungen müssen angemeldet werden. Das gilt sowohl für die Klimaaktionen als auch für die Landwirte. Wer Versammlungen durchführt, ohne sie vorher der Versammlungsbehörde angemeldet zu haben, handelt rechtswidrig – unabhängig von Thema und Motiv der Versammlung“, sagt Rechtsexperte Lindner. Er betont, dass Versammlungen lediglich angemeldet, jedoch nicht genehmigt werden müssen. Allerdings könne die zuständige Behörde, also beispielsweise das Landratsamt, Auflagen erlassen, um die Sicherheit der Teilnehmenden sowie Unbeteiligter zu gewährleisten.

    Die Anmeldepflicht 48 Stunden vor der Bekanntgabe der geplanten Versammlung entfällt lediglich bei sogenannten Spontan- oder Eilversammlungen. Wie der Name schon sagt, müssen diese Versammlungen spontan einberufen werden und auch der Anlass dazu muss sich spontan ergeben haben, etwa durch eine aktuelle politische Entscheidung. Beides treffe auf die Bauernproteste jedoch nicht zu.

    Jura-Professor Lindner: Protestierende dürfen eine Stadt nicht systematisch abriegeln

    Zudem dürften die Protestierenden grundsätzlich keine Straßensperren errichten oder sämtliche Zufahrtsstraßen zu einer Stadt systematisch abriegeln, wie es beispielsweise in der Unterallgäuer Kreisstadt Mindelheim am Montag der Fall war. Eine Ausnahme gelte nur dann, „wenn genau diese Form der Versammlung angemeldet wäre und die Versammlungsbehörde dies nicht verboten hätte“, so Lindner. „Die Sperrung sämtlicher Zufahrtsstrecken zu einer Stadt müsste von der Versammlungsbehörde aus Sicherheitsgründen verboten oder zumindest mit Auflagen versehen werden.“

    Wie diese Karte zeigt, die das Maristenkolleg Mindelheim am Sonntag herausgab, sollten am Montag ab 5 Uhr morgens sämtliche Zufahrtsstraßen nach Mindelheim von Landwirten im Zuge der Protestaktionen gesperrt werden.
    Wie diese Karte zeigt, die das Maristenkolleg Mindelheim am Sonntag herausgab, sollten am Montag ab 5 Uhr morgens sämtliche Zufahrtsstraßen nach Mindelheim von Landwirten im Zuge der Protestaktionen gesperrt werden. Foto: Maristenkolleg

    Auch zu Straßenkontrollen, von denen Leserinnen und Leser berichtet hatten, seien die unangemeldet Demonstrierenden nicht befugt. Blockieren sie im Rahmen einer unangemeldeten Blockade Straßen und Zufahrten, sei das juristisch als Nötigung zu qualifizieren, so Lindner. Wer vor einer solchen Blockade stehe, könne sich deshalb das Kennzeichen notieren und Anzeige erstatten. 

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