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Unterallgäuer Vater vor Gericht: Baby zu Tode geschüttelt?

Unterallgäu

Baby zu Tode geschüttelt? Zehntägiger Prozess gegen Vater beginnt

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    Babys können durchs Schütteln so schwere Hirnverletzungen erleiden, dass sie daran sterben.
    Babys können durchs Schütteln so schwere Hirnverletzungen erleiden, dass sie daran sterben. Foto: Franziska Kraufmann, dpa

    Ende Oktober beginnt am Landgericht Memmingen ein Prozess, der vermutlich niemanden kaltlassen wird: Es geht um ein Baby, ein halbes Jahr alt, das an einem Novembermorgen 2023 tot in seinem Bett lag. Und es geht um die Frage: Wer ist für den Tod des Mädchens verantwortlich? Im Verdacht steht sein eigener Vater.

    Laut Anklage soll er seine Tochter am Vorabend dieses Novembertags so stark geschüttelt haben, dass sie ihren Verletzungen erlag. Eine Obduktion des toten Babys hatte ergeben, dass es infolge schwerer Hirnverletzungen verstorben war. Das Kind soll durch das Schütteln ein schweres Schädelhirntrauma und eine Schädelfraktur erlitten haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Tod des Säuglings gewaltsam eingetreten war – und sie gehen auch von einer äußeren Gewalteinwirkung aus, wie sie bei heftigem Schütteln der Fall ist.

    Die Mutter des toten Babys tritt als Nebenklägerin auf

    Verdächtig waren zu Beginn der Ermittlungen sowohl die damals 32-jährige Mutter als auch der 42-jährige Vater des Kindes. Im Laufe der Zeit erhärtete sich offenbar der dringende Tatverdacht gegen den Vater: Das Amtsgericht Memmingen erließ daraufhin Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags. Zehn Tage nach dem Tod des Kindes wurde der Mann verhaftet, er kam in Untersuchungshaft.

    Der Mann bestreitet die Tat offenbar bis heute. In einer umfangreichen Beweisaufnahme soll nun seine Schuld geklärt werden. Insgesamt zehn Prozesstage bis Mitte Dezember hat die Erste Strafkammer des Memminger Landgerichts um Richter Bernhard Lang dafür angesetzt. Dabei werden auch mehrere Sachverständige als Zeugen aussagen. Die Mutter des Babys tritt als Nebenklägerin auf.

    Die Schwester des toten Babys lebt in einer Pflegefamilie

    Ein weiteres Kind des Paares hat das Kreisjugendamt in Mindelheim im November in staatliche Obhut genommen. Auch wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass das Mädchen im Kleinkindalter misshandelt oder vernachlässigt worden sei, veranlasste das Jugendamt vorsorglich, dass das Kind in einer Pflegefamilie betreut wird, hieß es. Dort lebt die Schwester des toten Babys bis heute, wie Sylvia Rustler, Sprecherin des Landratsamts, bestätigt. „Zwischen dem Mädchen und seiner Mutter finden regelmäßig sogenannte begleitete Umgänge statt. Das heißt: Der Kontakt findet in Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft in einem geschützten Raum statt.“

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