Das Thermozelt für Flüchtlinge, das das Landratsamt Unterallgäu in Tussenhausen errichtet hat, kann vorerst nicht belegt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Dieser gibt der Gemeinde Tussenhausen in zweiter Instanz recht. Zuvor hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die Sicht des Landratsamts bestätigt und in erster Instanz die Klage abgewiesen.
Tussenhausen